Einigung zu Klimaschutzgesetz und Solarpaket

Die Ampelfraktionen haben sich am 14. April 2024 auf Eckpunkte für die Änderung des Klimaschutzgesetzes und das Solarpaket I geeinigt. Diese wollen Sie im Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen eines Änderungsantrags einbringen. Eine erste Übersicht finden Sie unten. Der BFW arbeitet an der Auswertung.

Klimaschutzgesetz

Der Entwurf sieht vor, die jährlichen Sektorziele im Klimaschutzgesetz abzuschaffen. Es soll nur noch darum gehen, dass die Klimaziele insgesamt eingehalten werden, jedoch nicht darum in welchem Sektor. Des Weiteren soll die Bundesregierung erstmals verpflichtet werden konkrete Klimaschutzmaßnahmen für die Jahre 2030 bis 2040 festzulegen.

Gewerbe und Handel

Für Anlagen mit einer Leistung über 40 Kilowatt soll die Förderung um 1,5 ct/kWh angehoben werden. Dies sei eine Reaktion auf die gestiegenen Bau- und Kapitalkosten. Zusätzlich sollen die Mengen für PV-Dachausschreibungen etwa verdoppelt werden. Darüber hinaus sollen verschiedene Schwellenwerte zugunsten der Anlagenbetreiber angepasst werden.

Wohngebäude

Es soll eine neue gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt werden. Mit dieser könne der PV-Strom unbürokratisch an die Nutzer in einem Mehrfamilienhaus weitergeben werden. Mieterstrom soll zukünftig auch gefördert werden, wenn er auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen erzeugt wird.

Balkon-PV

Balkon-PV-Anlagen sollen unkompliziert in Betrieb genommen werden können. Dabei müsse mit der Inbetriebnahme zukünftig nicht mehr gewartet werden, bis der alte Stromzähler durch einen neuen ausgetauscht wird. Können die alten Zähler rückwärts laufen, soll das übergangsweise geduldet werden. Zudem werde die vorherige Anmeldung beim Netzbetreibender entfallen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister auf wenige einzugebende Daten beschränkt.

Vereinfachte Netzanschlussverfahren

Das vereinfachte Netzanschlussverfahren soll von bisher 10,8 kW auf 30 kW ausgeweitet werden. Auch für Anlagen bis 100 kW soll es Vereinfachungen geben.

Wir arbeiten an der Auswertung des Gesetzentwurfes und halten Sie auf dem Laufenden.

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