
Justiziar/Leiter Recht
Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2025 dynamisiert. Das Bauministerium (BMWBS) hat den Referentenentwurf für eine „Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes“ am 19.07.2024 vorgelegt.
Das Wohngeld-Plus steigt danach durchschnittlich um rund 15 Prozent. Darin enthalten sind die Steigerung der Mieten und der Inflation von 2021-2023. Ohne die Dynamisierung würde die geschätzte Zahl der Wohngeldhaushalte in 2025 auf rund 1,6 Millionen sinken, mit Dynamisierung wird die Zahl der Empfängerhaushalte auf rund 1,9 Millionen im Jahr 2025 geschätzt.
Wie geht es weiter? Der Verordnungsentwurf wird jetzt in der Bundesregierung abgestimmt. Er bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat hat zuvor die Bundesregierung mit einem Entschließungsantrag aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes zügig vorzulegen.
BFW: Die Dynamisierung des Wohngeldes klingt wie eine Selbstverständlichkeit. Das war jedoch bis 2022 nicht gesetzlich geregelt. Anspruchsberechtigte sind dadurch Jahr für Jahr systematisch aus dem Wohngeldbezug herausgefallen. Das Wohngeld hat als Sozialleistung insoweit bis 2022 nicht funktioniert. Die gesetzliche Regelung zur Anpassung des Wohngeldes an gestiegene Lebenshaltungskosten und Mieten ist u.a. auch ein Erfolg des BFW.
Regelung: In § 43 Abs.1WoGG ist eine Dynamisierung per Verordnung im Zweijahresrythmus vorgeschrieben. Dies war u.a. Gegenstand der Wohngeldreform, die zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Der Verordnungsentwurf soll § 43 WoGG umsetzen. Die Anpassung des Wohngelds im Zweijahresrytmus, also nun zum 01.01.2025 garantiert eine Anpassung an die Preis- und Mietpreisentwicklung. Private Haushalte werden entlastet und deren reale Kaufkraft gesichert. Forderungsausfälle für die Immobilienwirtschaft werden vermieden oder zumindest begrenzt.
- Franco Höfling
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