Digitalisierung bei Bauleitplanverfahren

Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen lädt für Montag, den 13. März, zu einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften (20/5663) ein. Die Anhörung soll um 12:30 Uhr beginnen. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen, damit private und staatliche Investitionen zur Modernisierung des Landes schnell, effizient und zielsicher umgesetzt werden können. Konkret soll das digitale Beteiligungsverfahren als Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für die Beteiligung der Behörden eingeführt werden. Redundanzen bei der Änderung von Planentwürfen sollen verhindert werden, indem in bestimmten Fällen eine erneute Veröffentlichung und Einholung von Stellungnahmen bei Planänderungen oder -ergänzungen unterbleiben kann. Die Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne sollen von drei Monaten auf einen Monat verkürzt werden. Insgesamt sind elf Sachverständige eingeladen (hib).

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