Degressive-AfA vor Abstimmung im Bundestag

Am 17. November 2023 steht das Wachstumschancengesetz im Bundestag zur zweiten und dritten Lesung an. Darin enthalten ist auch die degressive AfA.

Die Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses sehen für die Zinsschranke die Streichung der Antifragmentierungsreglung vor. Die Degressive AfA bleibt unverändert. Bei der Sonder- AfA für den Mietwohnungsbau wurde nachgebessert. Alles wichtige Teilerfolge für die mittelständische Immobilienwirtschaft. Aber das Ziel ist noch nicht erreicht. Der Bundestag wird das zwar voraussichtlich so beschließen. Aber der Weg zum Bundesrat steht noch bevor. Für die Verabschiedung des Gesetzesvorhabens ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

Im Folgenden eine kurze Übersicht zum Thema AfA:

Lineare AfA von 2 % auf 3 %

  • Herstellung eines Wohnungsneubaus
  • Fertigstellung nach dem 31. Dezember 2022

Sonder- AfA / Mietwohnungsbau

  • Bauantrag vor dem 1. Januar 2027 1.Oktober 2029 (vom 01.01.2023 bis 30.09.2029)
  • Herstellung eines Wohnungsneubaus
  • Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (Nachweis Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)
  • Wohnung dient im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken
  • Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu maximal 4.800 Euro 5.200 Euro (=Ausschlusskriterium)
  • Bemessungsgrundlage maximal 2.500 Euro 4.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche
  • Einhaltung des Höchstbetrages für De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von drei Veranlagungszeiträumen.
  • im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen bis zu jährlich 5 Prozent

Degressive AfA / Mietwohnungsbau (wahlweise Alternative zur linearen AfA)

  • Variante 1: „Bestandshaltervariante“ / Bauen auf eigenem Grund und Boden: Herstellungsbeginn 01.10.23 bis 30.09.29
  • Variante 2: „Bauträgervariante“: Vertragsabschluss 01.10.23 bis 30.09.29 + Anschaffung im selben Kalenderjahr wie Fertigstellung
  • Höhe der degressiven AfA 6 % vom jeweiligen Buchwert (Restwert) / Wahlrecht für einen Wechsel zur linearen AfA

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