Bundeskanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner haben am 5. Juli 2024 in Berlin die Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2025 sowie eine sogenannte „Wachstumsinitiative“ vorgelegt. Der Haushaltsentwurf soll am 17. Juli im Bundeskabinett beschlossen und nach der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag beraten werden.
Für die Immobilienwirtschaft sind keine neuen Impulse enthalten. Stattdessen setzt die Bundesregierung auf neue Regulierung in Form von Mietpreisbremse und Umwandlungsverbot. Bei dem größten Teil der genannten Maßnahmen handelt es sich um alte Beschlüsse, die erneut ins Schaufenster gestellt wurden.
Im Detail plant die Bundesregierung folgende neue Maßnahmen:
Verlängerung der Mietpreisbremse
Im Einigungspapier der Koalitionsspitze heißt es: „Die Mietpreisbremse und der Schutz von Mietern bei Umwandlung der Mietwohnung in eine Eigentumswohnung werden verlängert.“
Die Koalition ist offenbar zu einer Einigung bei diesem Thema gelangt. Bisher war lediglich ein früher Entwurf aus dem Justizministerium durchgesickert, der von der SPD als unzureichend kritisiert wurde. Mehr Details zur Einigung sind nicht bekannt. Ein Referentenentwurf wird in Kürze erwartet.
Verlängerung des Umwandlungsverbots
Die Verlängerung des Umwandlungsverbots war bisher ein Streitpunkt in der Koalition. Nun wurde auch hier offenbar eine Einigung erzielt. Das Umwandlungsverbot von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wird Teil der Baugesetzbuchnovelle sein. Diese lässt bereits seit Langem auf sich warten. Ein Referentenentwurf wird auch hier in Kürze erwartet.
Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)
Der Haushaltsausschuss hat am 3. Juli 2024 346.500 Euro für das neue Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment freigegeben. Im Januar 2024 war dieses Programm angekündigt worden. Das Bundesbauministerium sollte „kurzfristig“ einen Entwurf mit Eckpunkten erarbeiten. Für 2024 und 2025 hatte der Haushaltsausschuss je eine Milliarde Euro für dieses neue Programm bewilligt und bis zum Vorliegen der Eckpunkte gesperrt.
Nun hat das Bauministerium dem Haushaltsausschuss nach einem halben Jahr ein Konzept vorgelegt, das weitgehend offenlässt, wie das Programm aussehen soll und welche Grenzwerte gelten. Eine Bewertung ist deshalb nicht möglich. Ob und wann das Förderprogramm tatsächlich an den Start geht, ist weiterhin unklar. Der BFW Bundesverband informiert Sie, sobald verlässliche Informationen in Form einer Förderrichtlinie und eines KfW-Infoschreibens vorliegen.
Sozialer Wohnungsbau
Die soziale Wohnraumförderung des Bundes soll auch im Jahr 2028 fortgesetzt werden. Bisher waren bis zum Jahr 2027 insgesamt 18,5 Milliarden Euro eingeplant. Diese Mittel sind jährlich gestaffelt und werden von den Ländern aufgestockt. Da es nun heißt, dass bis zum Jahr 2028 mehr als 20 Milliarden Euro vorgesehen sind, ist abzuleiten, dass der Bund in der Finanzplanung des Haushalts für 2028 mindestens 2,5 Milliarden Euro einplant. Freilich reicht dieser Planungszeitraum über die Legislaturperiode hinaus sodass Änderungen möglich sind.
BFW-Bewertung:
Wieder einmal geht die Immobilienwirtschaft leer aus. Zur Bekämpfung der Wohnungsbaukrise werden keine neuen Mittel bereitgestellt. Im Gegenteil: Mit Mietpreisbremse und Umwandlungsverbot drohen neue Belastungen. Die Maßnahmen, die in der Einigung genannt wurden, waren bereits geplant oder hätten längst umgesetzt werden sollen. Die KNN-Förderung war Anfang dieses Jahres als „kurzfristige“ Maßnahme angekündigt worden. Das Konzept, das dem Haushaltsausschuss vorgelegt wurde, lässt jedoch so viele Punkte offen, dass eine Bewertung nicht möglich ist. Bis das Programm starten kann, dürfte noch einige Zeit vergehen. Sofortige Impulse zur Bekämpfung der Wohnungsbaukrise enthält die Einigung bedauerlicherweise nicht.
- Lukas Behrendt, Referent für Politik und Europa
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