CO2-Preis-Entwicklung 2025 und Mietrecht

Wie stellt sich der CO2-Preis dar?

Der CO2- Preis steigt ab dem 01.01.2025 auf 55 EUR/t statt zuvor 45 EUR/t in 2024, dieser Preis ist netto, also zzgl. MWST. 2026 soll der CO2-Preis schrittweise an den Marktpreis herangeführt werden und wird zwischen 55 – 65 EUR/t liegen. Ab 2027 wird der CO2-Preis allein durch die Marktpreise bestimmt, also freie Preisbildung durch den Emissionshandel. Es wird mit einer deutlichen Steigerung gerechnet. Diese Preisstaffelung ist korrekt für Wärmeversorgungsanlagen, die mit Öl und Gas betrieben werden. So steht es im CO2KostAufG, der deutschen Gesetzgebung für die CO2 Kostenaufteilung. Wenn das Gebäude jedoch mit Fernwärme versorgt wird, gelten diese CO2 Preise aus dem CO2KostAufG bei weitem nicht immer. Hier muss differenziert werden, ob die Fernwärme durch KWK produziert wird, oder nicht.

Wenn die Fernwärme mit Kraftwärmekopplung (KWK) produziert wird, werden die CO2 Preise für diese Form der Fernwärme durch das europäischen Emissionshandelsgesetzt (EU-ETS) bestimmt und nicht durch die deutsche Gesetzgebung. Das führt bei dieser Form der Wärmeversorgung zu deutlich höheren CO2 Preisen. Hier lag der CO2 Preis in 2024 bei 83,68 EUR/t und steigt in 2025 auf ca. 87,90, auch dieser Preis ist netto, also zzgl. MWST.

Übersicht Entwicklung CO2 Preis Öl, Gas, Fernwärme ohne KWK

2023    30 EUR/t netto, zzgl. MWST

2024    45 EUR/t netto, zzgl. MWST

2025    55 EUR/t netto, zzgl. MWST (wieder erhöht)

2026    55 -65 EUR/t netto, zzgl. MWST (wieder erhöht)

2027    freie Preisbildung nach Zertifikatshandel

Übersicht Entwicklung CO2 Preis Fernwärme durch KWK

2023    80,4 EUR/t netto, zzgl. MWST

2024    83,7 EUR/t netto, zzgl. MWST

2025    87,90EUR/t netto, zzgl. MWST (geschätzt 5% Erhöhung)

2026    noch unbekannt, da Durchschnittspreis Zertifikate 2025

2027    noch unbekannt, da Durchschnittspreis Zertifikate 2026

Wie wirkt sich der Emissionsfaktor bei der CO2 Abgabe aus?

Allerdings ist für die Höhe des CO2 Preises nicht nur der Preis pro Tonne relevant, sondern auch der sogenannte Emissionsfaktor für den jeweiligen Energieträger. Das die Höhe der Emissionsfaktoren der jeweiligen Energieträger stark unterschiedlich ist, liegt an unterschiedlichen Berechnungsmethoden. Auch hier fallen die Fernwärmen aus KWK unter die europäische Berechnungsmethode (finnische Methode) und nicht unter die Deutsche. Der Emissionsfaktor ist maßgeblich für die endgültige Höhe der CO2 Abgabe.

Folgende Emissionsfaktoren gelten:

Erdgas:                                               181 g/kWh     

Erdöl:                                                  266 g/kWh

Fernwärme aus KWK Gas                283 g/kWh (z.B. Fernwärme Hannover)

Fernwärme aus KWK Kohle              390 g/kWh (z.B. Fernwärme Wolfsburg)

Fernwärme ohne KWK 65%Holz        91 g/kWh (z.B. Fernwärme Hildesheim)

Anmerkung: Berechnungsbeispiele siehe Anhang

Wärmeversorger mit Strom und Erneuerbaren: Wärmeversorgungsanlagen, die mit Strom und Erneuerbaren Energie betrieben werden, sind vom CO2 Preis befreit.

Fazit: Diese unterschiedlichen Emissionsfaktoren und CO2 Preise führen zu stark differierenden Kosten für Vermieter und Mieter.

Weitere Informationen:

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