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Bundesverfassungsgericht: Unternehmen zahlen bis 2029 rund 40 Milliarden Euro Soli

Laut dem Bundesverfassungsgericht ist der Solidaritätszuschlag verfassungskonform. Es wäre ein starkes Zeichen, wenn die Politik den Soli nun selbst abschafft – auch wenn das Haushaltsloch dadurch größer wird. Die Entlastung für Unternehmen käme in diesen Zeiten gelegen.

Rund sechs Millionen Menschen und schätzungsweise 600.000 Kapitalgesellschaften müssen den Soli weiterhin zahlen, denn das Bundesverfassungsgericht hat seine Rechtmäßigkeit festgestellt. Allein im vergangenen Jahr hat der Staat 12,6 Milliarden Euro mit dem Soli eingenommen, schätzungsweise 7,2 Milliarden davon zahlten die Unternehmen.

Keine Rückzahlung des Bundes

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht noch keinen „evidenten Wegfall des Mehrbedarfs“ für den Bund im Zuge der Wiedervereinigung festgestellt hat, bleibt der Soli politisch fragwürdig. Denn im Jahr 2019 ist der Solidarpakt ausgelaufen, der für den Aufbau Ost konkrete Finanzmittel vorsah. Wohin die Mittel heute fließen, ist nicht transparent – das sorgt für Unmut. Dass die Politik den Soli dann im Jahr 2021 für die meisten Steuerzahler, nicht aber für Spitzenverdiener und Unternehmen abgeschafft hat, hat ebenfalls einen Beigeschmack. Wenn der Bund mehr Geld umverteilen will, muss er an den Einkommensteuertarif ran – der Soli ist dafür das falsche Instrument.

Immerhin: Der Bund muss das Geld, das er seit 2020 eingenommen hat, nicht zurückzahlen – das Haushaltsloch wird also nicht größer als ohnehin schon. Von 2025 bis 2029 kann die künftige Bundesregierung außerdem mit Soli-Einnahmen von schätzungsweise mehr als 70 Milliarden Euro rechnen – sofern sie ihn nicht politisch doch noch abschafft. 

Erster Schritt in Richtung Steuerreform

Volkswirtschaftlich und aus Gründen der politischen Verlässlichkeit wäre die Abschaffung ein wichtiges Zeichen. Sie würde in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Unternehmen von 2025 bis 2029 um schätzungsweise 40 Milliarden Euro entlasten und so ein positives Signal senden. Mehr noch: Es könnte der Startschuss für eine umfassende Unternehmenssteuerreform sein. Diese wäre, genau wie die Soli-Abschaffung, längst überfällig.

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