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Bundesverfassungsgericht kippt 60 Milliarden für den KTF

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 15. November 2023 das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt. Der Bundesregierung fehlen somit Mittel in Höhe von 60 Milliarden Euro. Betroffen sind davon grundsätzlich auch Sanierungsförderung und Neubauförderung. Von einer nun verhängten Ausgabensperre sind sie jedoch ausgenommen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lässt an Deutlichkeit nicht zu wünschen übrig: „Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen.“ Es ist mit dem Grundgesetz „unvereinbar und nichtig“.

„Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des KTF um 60 Milliarden Euro reduziert. Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren“, so das Gericht.

Der Klima- und Transformationsfonds ist ein sogenanntes „Sondervermögen“, aus den Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels finanziert werden. Da die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse keine weitere Kreditaufnahme ermöglicht, haben sich Bundesregierung und Bundestag dazu entschieden, die Schuldenaufnahme auszugliedern. Diese Praxis ist in der Vergangenheit vielfach kritisiert worden. Die CDU/CSU-Fraktion klagte in Karlsruhe.

Aus dem Klima- und Transformationsfonds werden sowohl die BEG-Sanierungsförderung (18,8 Milliarden) als auch die BEG-Neubauförderung Klimafreundlicher Neubau (rund 2 Milliarden) finanziert. Auch das Förderprogramm zur Begleitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll über den KTF finanziert werden und gehört zur BEG-Sanierungsförderung (Einzelmaßnahmen). Die Förderrichtlinie liegt dem Haushaltsausschuss des Bundestags zur Zustimmung vor.

Die Folge des Verfassungsgerichtsurteils ist konkret, dass der Bundesregierung 60 Milliarden Euro fehlen. Sie verhängte daher heute (15.11) eine Ausgabensperre über den KTF. Diese gilt jedoch nicht für die Maßnahmen im Gebäudebereich und der Energieeffizienz.

Unklar ist, wie es weiter geht. Die Fraktionen kamen heute zu Sondersitzungen zusammen. Für Donnerstag (15.11.) ist die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Bundestags geplant. Bundesfinanzminister Lindner kündigte einen neuen Haushaltsplan für den KTF an. Dieser liegt in der gemeinsamen Zuständigkeit von Finanzministerium und Klimaschutzministerium. Da eine weitere Schuldenaufnahme nicht möglich ist, bleibt lediglich die Möglichkeit zu sparen oder die Steuern zu erhöhen.

Das Urteil aus Karlsruhe dürfte als historisch zu bezeichnen sein. Finanzminister Lindner sagte, eshabe „potenziell weitgehende Auswirkungen auf die Staatspraxis und die Haushaltspolitik von Bund und allen Ländern.“

Hintergrund des Urteils ist, dass während der Corona-Pandemie ein sogenanntes „Sondervermögen“ zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen geschaffen wurde. Verfassungsrechtlich wurde diese Schuldenaufnahme mit der Krisensituation begründet. In diesem Fonds befanden sich Kreditermächtigungen in Höhe von 180 Milliarden Euro, später wurde er um 60 Milliarden Euro aufgestockt.

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