Bundestag verabschiedet Wachstumschancengesetz

Die Abgeordneten des deutschen Bundestages haben am 17.11.2023 das Wachstumschancengesetz verabschiedet, mit dem die Wettbewerbsfähigkeit des Standort Deutschland gestärkt werden soll.
Der verabschiedete Gesetzentwurf sieht nun für die Zinsschranke die Streichung der Antifragmentierungsregelung vor.

Die Degressive AfA bleibt unverändert. Bei der Sonder- AfA für den Mietwohnungsbau wurde nachgebessert. Alles wichtige Teilerfolge für die mittelständische Immobilienwirtschaft. Aber das Ziel ist noch nicht erreicht. Der Weg zum Bundesrat steht noch bevor. Für die Verabschiedung des Gesetzesvorhabens ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

Veranstaltungshinweis: 42. Berliner Steuerforum am 29.11.2023, 11:00 Uhr 12:30 Uhr. Anmeldung hier.

Im Folgenden eine kurze Übersicht zum Thema AfA:

Grundsätzliches:

  • Es besteht ein Wahlrecht zwischen linearer AfA und degressiver Afa.
  • Es kann auch von der degressiven AfA zur linearen AfA gewechselt werden. Die lineare AfA wird dann auf der Grundlage des durch degressive AfA abgeschmolzenen Restwertes berechnet.
  • Degressive AfA / lineare AfA kann mit der Sonder-AfA kombiniert werden.

Lineare AfA von 2 % auf 3 %

  • Herstellung eines Wohnungsneubaus
  • Fertigstellung nach dem 31. Dezember 2022 

Sonder- AfA / Mietwohnungsbau

  • Bauantrag vor dem 1. Januar 2027 01.Oktober 2029 (vom 01.01.2023 bis 30.09.2029)
  • Herstellung eines Wohnungsneubaus
  • Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (Nachweis Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)
  • Wohnung dient im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken
  • Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu maximal 4.800 Euro 5200 Euro (=Ausschlusskriterium)
  • Bemessungsgrundlage maximal 2.500 Euro 4000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche
  • Einhaltung des Höchstbetrages für De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von drei Veranlagungszeiträumen.
  • im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen bis zu jährlich 5 Prozent 

Degressive AfA / Mietwohnungsbau (wahlweise Alternative zur linearen AfA)

  • Variante 1: „Bestandshaltervariante“ / Bauen auf eigenem Grund und Boden: Herstellungsbeginn 01.10.23 bis 30.09.29
  • Variante 2: „Bauträgervariante“: Vertragsabschluss 01.10.23 bis 30.09.29 + Anschaffung im selben Kalenderjahr wie Fertigstellung
  • Höhe der degressiven AfA 6 % vom jeweiligen Buchwert (Restwert) / Wahlrecht für einen Wechsel zur linearen AfA

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