In Deutschland hat es seit 2018 insgesamt 16 sogenannte Share Deals mit mehr als 800 Wohnungen gegeben. Das teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit. Sie bezieht sich dabei auf Daten des Bundesinstituts für Bau, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Bei Share Deals wechseln statt der Immobilien selbst Anteile ihrer Besitzerfirmen den Eigentümer, womit sich Grunderwerbsteuer sparen lässt.
Mit dem 1. Juli 2021 ist eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes in Kraft getreten. Gegenstand der Reform waren Immobilientransaktionen mittels Share Deals. Die Beteiligungsschwelle bei Unternehmensverkäufen, ab der ein Grundstückserwerb anzunehmen ist, wurde von 95 auf 90 Prozent abgesenkt. Es bleibt auch dabei, dass die Haltefrist von fünf auf zehn Jahre verlängert wird.
Die derzeitigen Grunderwerbsteuersätze sind in vielen Fällen höher als die Nachteilskosten eines Share Deals. Die wesentliche Motivation für Steuergestaltungen mittels Share Deal liegt daher in der Höhe der Grunderwerbsteuersätze begründet. Würden die Länder den Steuerwettlauf beenden und die Grunderwerbsteuersätze senken, würden auch weniger Unternehmen Transaktionen mittels Share Deal durchführen. Der BFW fordert daher weiterhin eine bundesweite Absenkung der Grunderwerbsteuersätze.
Weitere Informationen zum Thema Share Deals und den Positionen des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen finden Sie hier.