Bundesregierung legt ersten Wohnungslosenbericht vor

Mit dem ersten Wohnungslosenbericht kommt die Bundesregierung ihrem gesetzlichen Auftrag aus dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz nach, für das drängende Problem der Wohnungslosigkeit belastbare Informationen über Ausmaß und Struktur für das gesamte Bundesgebiet zu erlangen. Der Bericht umfasst drei Gruppen wohnungsloser Menschen: untergebracht wohnungslose Personen, verdeckt wohnungslose Personen und wohnungslose Menschen ohne Unterkunft. Insgesamt waren demnach zum 31. Januar 2022 rund 263.000 Personen wohnungslos.

„Mit dem Bericht vom 8. Dezember wird erstmals ein gesamtdeutscher Überblick über die Situation wohnungsloser Menschen vorgelegt. Die Menschen ohne Obdach, denen wir im Alltag im öffentlichen Raum begegnen, sind nur die Spitze des Eisbergs. Viele tausend weitere, das belegen die vorgelegten Zahlen, leben zusätzlich ohne beschützenden eigenen Wohnraum bei Verwandten, Bekannten oder in staatlich finanzierten Unterkünften. Es ist Auftrag eines starken Sozialstaats auf allen Ebenen, das Menschenrecht auf Wohnen zu wahren und jenen zu ermöglichen, die davon ausgeschlossen sind. Gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren wird die Bundesregierung daher im kommenden Jahr einen Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit erarbeiten und verabschieden. Zudem werden wir im Jahr 2024 einen zweiten Bericht vorlegen.“ (Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)

In dem Bericht werden die sozialstrukturellen Merkmale der drei Gruppen wohnungsloser Menschen analysiert. Zudem werden Empfehlungen der Forschenden zur Weiterentwicklung der Berichterstattung sowie künftigen Analyseschwerpunkten diskutiert und die politischen Handlungsansätze des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vorgestellt, um Wohnungslosigkeit zu bekämpfen und bis zum Jahr 2030 zu beseitigen.

Um das Politikfeld „Wohnungslosigkeit“ zukünftig aus einer Hand bearbeiten zu können, geht die grundsätzliche Zuständigkeit ab 1. Januar 2023 vom BMAS auf das BMWSB über.

Den Wohnungslosenbericht 2022 finden Sie unten.

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