Justiziar/Leiter Recht
Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen bestätigt fehlende Datengrundlagen und verweist Verantwortung an Länder und Kommunen.
Die Bundesregierung sieht weiterhin keinen Anlass für eine stärkere Regulierung der Gewerbemieten. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu steigenden Gewerbemieten und möglichen Verdrängungsprozessen verweist sie maßgeblich darauf, dass keine belastbaren, differenzierten Daten zur Entwicklung der Gewerbemieten, zu Kündigungen oder zu Verdrängungseffekten vorliegen. Ohne eine solche Datenbasis sei ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf auf Bundesebene nicht erkennbar.
Zugleich verortet die Bundesregierung die politische Verantwortung überwiegend bei Ländern und Kommunen, flankiert von bestehenden Instrumenten der Stadtentwicklung wie Städtebauförderung, Konzeptvergaben oder Erbbaurechtsmodellen.
Kaum belastbare Erkenntnisse zu Gewerbemieten und Verdrängung
Zur Beurteilung der Gewerbemieten verweist die Bundesregierung im Wesentlichen auf die Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen des Statistischen Bundesamtes. Diese weisen zwar eine aggregierte Preisentwicklung für die Vermietung von Nichtwohngebäuden aus, erlauben jedoch keine regional oder nutzungsbezogen vertieften Aussagen.
Darüber hinaus erklärt die Bundesregierung wiederholt, ihr lägen keine eigenen Erkenntnisse vor, unter anderem:
- zu regionalen Mietentwicklungen und Leerständen,
- zu Kündigungen oder Nichtverlängerungen von Gewerbemietverträgen,
- zu Verdrängung sozialer oder gesundheitsnaher Einrichtungen,
- zu Insolvenzen infolge steigender Gewerbemieten,
- zur Eigentümerstruktur gewerblicher Immobilien (z. B. Fonds, institutionelle Investoren).
Auch volkswirtschaftliche Folgekosten möglicher Verdrängungsprozesse seien nicht erhoben worden.
Gewerbemietrecht: Kritik bekannt, aber kein Reformbedarf
Die Bundesregierung bestätigt, dass Kritik am geltenden Gewerbemietrecht seit Jahren bekannt ist. Genannt werden unter anderem frühere Bundesrats‑ und Bundestagsinitiativen, insbesondere aus Berlin, die unter anderem Mietpreisbegrenzungen oder Verlängerungsrechte für Gewerbemieter forderten.
Gleichwohl hält die Bundesregierung an ihrer bisherigen Einschätzung fest: Bereits 2019 sei eine ressortübergreifende Prüfung möglicher Maßnahmen im Zusammenspiel von Gewerbemietrecht, Wirtschaftsförderung und Städtebaurecht erfolgt – ohne Ergebnis eines zusätzlichen Handlungsbedarfs. Auch aktuell sieht sie keinen zwingenden Anlass für gesetzliche Änderungen. Entsprechende Regelungen seien zudem nicht Bestandteil des Koalitionsvertrags.
Rolle von Ländern und Kommunen im Fokus
Statt bundesrechtlicher Eingriffe betont die Bundesregierung die Zuständigkeiten der Länder und Kommunen. Dies betrifft insbesondere:
- die Sicherung sozialer und gesundheitlicher Infrastruktur,
- die Ausgestaltung kommunaler Boden‑ und Liegenschaftspolitik,
- den Einsatz von Instrumenten wie Konzeptvergaben, Erbbaurecht oder kommunalen Bodenfonds.
Der Bund sehe seine Aufgabe vor allem darin, rechtliche Rahmenbedingungen zu ermöglichen, nicht aber, marktwirtschaftliche Prozesse im Gewerbemietbereich umfassend zu regulieren.
Einordnung aus Sicht der mittelständischen Immobilienwirtschaft
Fazit: Der Gewerbemietmarkt bleibt stark differenziert und regional unterschiedlich, während belastbare bundesweite Daten weiterhin fehlen. Pauschale Regulierungsansätze erscheinen vor diesem Hintergrund wenig geeignet, die tatsächlichen Herausforderungen vor Ort abzubilden.
Zugleich unterstreicht die Bundesregierung, dass die Weiterentwicklung innerstädtischer Standorte in erster Linie eine kommunale Aufgabe bleibt. Hier sind kooperative Lösungen zwischen Eigentümern, Nutzern und öffentlicher Hand entscheidend, nicht zuletzt, um Investitionen in Bestandsimmobilien wirtschaftlich tragfähig zu halten
- Franco Höfling
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