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Bundesrat stimmt Neuregelung der Share Deals zu

Nach dem Bundestag hat am 7. Mai 2021 auch der Bundesrat den Änderungen zum Grunderwerbsteuergesetz zugestimmt.

Das Gesetz, mit dem Share Deals erschwert werden sollen, tritt voraussichtlich am 1. Juli 2021 in Kraft. Wesentliche Änderungen sind die Senkung der derzeitigen Beteiligungsgrenzen von 95 auf 90 Prozent sowie die Verlängerung der Haltefristen von fünf auf zehn Jahre. Die BFW-Mitgliederinformation vom 6. Mai 2021 übersenden wir gern noch einmal auf Anforderung (franco.hoefling@bfw-bund.de).

Veranstaltungshinweis:

Der Fachausschuss Steuern des BFW Bundesverbandes und der Steuerausschuss des BFW Bayern laden alle Mitglieder zu einer Infoveranstaltung am 17.05.2021, 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr ein.

Themen sind die aktuellen Änderungen zur Grunderwerbsteuer (Share Deals) und zur Gewerbesteuer (Mieterstrom).

Als Referenten konnten wir die Rechtsanwälte und Steuerberater Alexander Vincenc (Deloitte, München) und Dr. Christian Birkholz (MAZARS, Berlin) gewinnen. Moderiert wird die Veranstaltung von Mario Mühlbauer (Geschäftsführer Dr. Hanns Maier GmbH & Co. Beteiligungs-KG) und Dr. Christian Birkholz. Gerne können Sie sich hier dazu anmelden.

Weitere Informationen:

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