Bundesrat kritisiert CO2- Kostenaufteilung

Der Bundesrat hat sich heute zu dem aktuellen Gesetzentwurf zur Aufteilung von CO2-Kosten der Bundesregierung geäußert. Mit der grundsätzlichen Kritik des Bundesrates an den Berechnungsgrundlagen wird eines der zentralen Argumente des BFW aufgegriffen.

Denn: Valide Anhaltspunkte für die energetische Qualität eines Gebäudes können sich nicht aus dem jährlichen Brennstoffverbrauch ergeben. Der Bundesrat schlägt vor, die CO2-Kostenaufteilung nach dem Stufenmodell auf der Grundlage von Energiebedarfsausweisen vorzunehmen, der dem jeweiligen Gebäude eine bestimmte energetische Qualität zuweist und nicht, wie im Entwurf vorgesehen, die Einstufung aufgrund des tatsächlich abgerechneten Verbrauches. Dies werde zu einer besseren Steuerungswirkung und einer faireren Kostenverteilung führen, schätzt der Bundesrat ein.

Die Lenkungswirkung für Verbrauchseinsparungen bei den Mieterinnen und Mietern und für notwendige energetische Modernisierungen wird durch den aktuellen Entwurf nicht erreicht und muss daher grundlegend überarbeitet werden.

Der BFW sieht sich in seiner grundlegenden Kritik an der CO2-Kostenaufteilung in einem wesentlichen Punkt bestätigt.

Als Nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme. Anschließend geht der Gesetzentwurf  in den Bundestag. Verabschiedet er diesen, so wird die Länderkammer in einer der nächsten Plenarsitzungen das Gesetz noch einmal abschließend beraten.

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