Grenzen der Mietpreisregulierung- Bitte um Unterstützung!

Die Regulierung des Mietpreisrechts hat in den letzten Jahren eine Dichte erreicht, die zu erheblichen ökonomischen Fehlanreizen führt.

Regulierung vertieft den Wohnraummangel. Investitionen in den Wohnungsbau und die nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände werden ausgebremst.  

Es ist daher wichtiger denn je, die verfassungsrechtlichen Grenzen staatlicher Mietpreisregulierung aufzuzeigen. Dafür bitten wir um Ihre Unterstützung. Wir bitten um Ihre Fallbeispiele, in denen eine wirtschaftliche Schieflage oder eine Substanzgefährdung wegen der Mietpreisbremse oder generell wegen der Mietpreisregulierung droht.

Wenn Sie Fälle verfassungsrechtlich überprüfen lassen möchten, melden Sie sich bitte bei uns. Wir führen zunächst eine rechtliche Vorprüfung durch und übernehmen die komplette Koordination und auch alle Kosten einschl. Verfahrenskosten. Mandatiert ist RA Dr. Johann-Frederik Schuldt und sein Team in der Rechtsanwaltskanzlei Greenberg Traurig, Berlin.

Wenden Sie sich bitte gern an  franco.hoefling@bfw-bund.de

Ihre Unterstützung wird uns dabei helfen, die Interessen der mittelständischen Immobilienwirtschaft noch besser zu vertreten. Hierfür bereits jetzt vielen Dank.

Hintergrund

Die Regulierung des Mietpreisrechts verdichtet sich. Neben der Verlängerung der Mietpreisbremse bis 31. Dezember 2029 werden aktuell weitere Eingriffe vorbereitet: die geplante Deckelung der Indexmieten auf 3,5 %, neue Vorgaben für möblierte Wohnungen, Einschränkungen der Kurzzeitvermietung sowie Reformvorschläge zur Verschärfung des § 5 WiStG. Dies führt dazu, dass der staatliche Einfluss auf die Bewirtschaftung und Investitionsentscheidungen eine neue Qualität erreicht.

Der BFW hat stets deutlich gemacht, dass mietpreisrechtliche Regulierung den Wohnraummangel nicht beheben kann, sondern ihn strukturell verstärkt. Regulierung führt zu sinkender Investitionsbereitschaft, höherer Unsicherheit, geringerer Modernisierungstätigkeit und damit letztlich zu einem Rückgang des Angebots. Dies sind Fehllenkungseffekte, die sich inzwischen empirisch wie praktisch beobachten lassen.

Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht in seinem jüngsten Beschluss zwar die bis 2025 geltende Fassung der Mietpreisbremse für verfassungskonform erklärt, aber ausdrücklich betont, dass die verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeit ihre Grenzen hat. Unzulässig ist Regulierung dort, wo dauerhafte wirtschaftliche Verluste entstehen oder eine Substanzgefährdung der Wohnimmobilie eintritt. Diese verfassungsrechtlichen Grenzen werden zunehmend real und müssen aufgezeigt werden.  

Weitere Informationen:

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