BGH-Urteil stärkt Rechte von Wohnungseigentümern

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat eine wichtige Rechtsfrage für viele Wohnungseigentümer geklärt. Sie können Prozesse weiterführen, auch wenn sie Mitglied einer Eigentümergemeinschaft sind. Voraussetzung ist, dass die Eigentümergemeinschaft nicht aktiv einschreitet und dies schriftlich dem jeweiligen Gericht mitteilt.

Hintergrund für die Entscheidung ist eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), die seit Dezember vergangenen Jahres in Kraft ist. Demnach kann eine Eigentümergemeinschaft nur noch als Ganze gemeinsame Rechte einklagen. Einzelne Eigentümer dürfen Ansprüche nicht mehr durchsetzen. Damit stellte sich die Frage, was mit Verfahren einzelner Wohnungseigentümer ist, die schon laufen.

WEG sieht keine Übergangsregelungen vor

Die obersten deutschen Richter stellten fest, dass es in dem Gesetz keine allgemeinen Übergangsregelungen gibt. Der Gesetzgeber habe aber nicht beabsichtigt, dass zahlreiche Prozesse nutzlos gewesen sind. Sollten alle Verfahren noch einmal aufgerollt werden, würde das viel Aufwand bedeuten. Wie viele solcher Verfahren an deutschen Gerichten anhängig sind, ist unklar. In dem Prozess ging es um einen Nachbarschaftsstreit aus Mannheim.

Streit um vier Zypressen

Dort streitet ein Mann mit seinem Nachbarn wegen vier Zypressen, die dicht an der Grundstücksgrenze stehen und immer größer werden. Er will, dass die Bäume gefällt werden und war mit seiner Klage in den Vorinstanzen erfolgreich. Problem war allein das reformierte Gesetz, denn der Mann bildet mit einer weiteren Person eine Eigentümergemeinschaft, hat aber allein geklagt.

© 2020 BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.