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Neue Gemeinnützigkeit: BFW als Experte geladen

Der Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und
Kommunen im Bundestag wird am 7. Oktober 2020 eine öffentliche Anhörung zum Thema Neue Wohngemeinnützigkeit durchführen. BFW-Präsident Andreas Ibel ist als Sachverständiger geladen und wird die Interessen der mittelständischen Immobilienwirtschaft vertreten.

In der Anhörung geht es um den Entwurf eines Gesetzes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur neuen Wohngemeinnützigkeit (Neues Wohngemeinnützigkeitsgesetz – NWohnGG) und um den Antrag der Fraktion DIE LINKE über die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit und die Etablierung eines nicht-profitorientierten Sektors auf dem Wohnungsmarkt.

Für den BFW kommt die Reaktivierung der Wohnungsgemeinnützigkeit zu einem völlig falschen Zeitpunkt. Diese hatte ihre Blüte und wohnungspolitische Berechtigung in einer Phase, in der eine allgemeine kriegsbedingte Wohnungsnot herrschte, es wenig Kapital und keine Investoren gab, Bauland hingegen im Überfluss vorhanden und günstiger Wohnungsbau noch möglich war.

Heute ist die Situation genau umgekehrt: viele Investoren und viel Kapital stehen knappem Bauland und einer Vielzahl von Auflagen und Regulierungen im Planungs- und Baurecht gegenüber. Die Förderung von steuerlich privilegierten Unternehmensneugründungen ist in einer derartigen Marktsituation kontraproduktiv. Sie führt zu weiteren Verknappungen der den Neubau limitierenden Faktoren Bauland, Baukapazitäten und Fachkräften.

Das Gebot der Stunde muss es sein, der derzeitig hohen Nachfrage ein entsprechendes Angebot gegenüberzustellen und somit konsequent die Rahmenbedingungen für den Neubau zu fördern.

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