Justiziar/Leiter Recht
Mit Urteil vom 21. Mai 2026 (Az. I ZR 224/25) hat der Bundesgerichtshof eine für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft bedeutsame Rechtsfrage entschieden.
Danach kann ein Wohnungsvermittler keine Vermittlungsprovision verlangen, wenn er zugleich Verwalter der vermittelten Wohnung ist. Dies gilt sowohl gegenüber dem Wohnungssuchenden als auch gegenüber dem Vermieter.
Weitere Infos im BFW-Newsroom.
Eine aktuelle BFW-Mitgliederinformation enthält eine erste rechtliche Einordnung und erste Handlungsempfehlungen. Behandelt werden insbesondere der Anwendungsbereich der Entscheidung, mögliche Rückforderungsansprüche, Verjährungsfragen sowie vertragliche Handlungsoptionen für betroffene Unternehmen.
Die Mitgliederinformation versteht sich als erste Orientierung. Zahlreiche Folgefragen werden die Praxis weiter beschäftigen. Der BFW wird die Auswirkungen der Entscheidung gemeinsam mit Mitgliedsunternehmen und Experten weiter analysieren und die gewonnenen Erkenntnisse in weitere Handlungsempfehlungen einfließen lassen.
Wir freuen uns über Ihre Hinweise, Anmerkungen und Praxiserfahrungen. Diese werden wir gerne in die weitere fachliche Bewertung des Themenkomplexes einbeziehen. Mitglieder, die die BFW-Mitgliederinfo noch nicht erhalten haben oder die Mitgliederinformation nochmals benötigen, wenden sich gern an franco.hoefling@bfw-bund.de .
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- Franco Höfling
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