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Bewertung des BFW: Das steckt in der Stuttgarter Erklärung

Am 22. und 23. September 2022 hat die 140. Bauministerkonferenz (BMK) in Stuttgart getagt. In der Stuttgarter Erklärung richten die Landesbauminister klare Forderungen an Bundesbauministerin Klara Geywitz. Der BFW bewertet die drei wichtigsten Forderungen der Länder an den Bund.

BMK: Zur Beschleunigung der Ausstattung von Wohngebäuden mit PV-Anlagen fordert die BMK die Bundesregierung auf, die unverändert bestehenden Bremsen bei dem Thema „Mieterstrom“ endlich zu lösen. Die Wohnungsbaugesellschaften stehen bereit, um Dächer mit PV zu belegen. Von diesen Investitionen profitieren die Mieterinnen und Mieter unmittelbar. Gleichzeitig stärken wir die Resilienz unserer Energieversorgung.

BFW-Position: Der BFW fordert seit Langem die Liberalisierung des Mieterstroms und unterstützt die Forderung der BMK daher ausdrücklich. Bereits jetzt würden viele Hausbesitzer gerne mehr Solarenergie nutzen und ihren Mietern anbieten, sehen sich aber wegen der gewerbesteuerlichen 10 Prozent-Grenze daran gehindert. Diese Grenze muss komplett aufgehoben werden. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Mieterstrom verhindern den Ausbau der erneuerbaren Energien. Eine Reform ist dringend geboten und bietet die Möglichkeit, relativ leicht lokal erzeugte Solarenergie zu fördern. Es ist an der Politik, die vorhandenen Bremsen endlich zu lösen.

BMK: Die BMK fordert bei der Weiterentwicklung des GEG neben dem bisherigen Standard-Ansatz einen individuellen, technologieoffenen THG-Zielerreichungsplan als ordnungsrechtliche Alternative zu etablieren.

BFW-Position: Mit der Novelle des GEG im Juli 2022 hat die Politik einen Paradigmenwechsel vollzogen. Statt die ordnungspolitischen Anforderungen an Dämmdicken weiter zu erhöhen, wurde die Anforderungssystematik umgestellt. Nun wird insbesondere die Einsparung von CO2 mitberücksichtigt. Die bisherige Dämmanforderung (HT‘) soll dann durch eine andere, weiter gefasste Effizienzgröße ersetzt werden. Der BFW bewertet dies positiv und fordert, den Weg der Technologieoffenheit und der Konzentration auf THG-Einsparungen entschlossen weiterzugehen.

BMK: Der frei finanzierte Wohnungsbau ist zur Erreichung der Wohnungsbauziele unabdingbar. Die BMK fordert von der Bundesregierung auch hierfür wirksame Investitionsimpulse. Es muss ein breites Angebot von steuerlicher Förderung (Investitionszulage, Sonderabschreibungen), Zuschüssen und Darlehen zur Verfügung stehen. Die BMK sieht daher die Beschlusslage, für den energieeffizienten Neubau über die BEG-Förderung nur noch 1 Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen, äußerst kritisch. Dies wird für den nicht preis- und belegungsgebundenen Neubau als nicht ausreichend angesehen.

BFW-Position: Der BFW teilt die Einschätzung der Bauministerkonferenz ausdrücklich. Ohne die mittelständische Immobilienwirtschaft ist das Erreichen der Neubauziele der Regierung sowie die Deckung des Wohnungsbedarfs nicht möglich. Die aktuellen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen drohen den Neubau in Deutschland erliegen zu lassen. Daher braucht es von Seiten des Bundes Investitionsimpulse und attraktive Förderprogramme.

Die Förderstopps des Jahres 2022 haben viel Vertrauen gekostet und Planungssicherheit zunichte gemacht. Ohne den frei finanzierten Wohnungsbau werden die Ziele der Bundesregierung nicht erreicht werden. Es braucht daher Planungssicherheit, Investitionsimpulse und attraktive Förderprogramme.

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