Beschlüsse der Bauministerkonferenz öffentlich

Die Bauminister der Länder sind am 24. und 25. September in Weimar unter dem neuen Vorsitz von Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Die LINKE) zu ihrer ersten Sitzung seit Dezember 2019 zusammen gekommen. Neben den heute veröffentlichten Beschlüssen zu aktuellen Problemen wie der Zukunft der Innenstädte und der BauGB-Novelle wurden auch Dauerthemen wie die des sozialen Wohnungsbaus und der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens erörtert.

Nach der Begrüßung und dem Bericht des Vorsitzenden sowie dem Bericht des Bundes seitens BMI-Staatssekretärin Anne Katrin Bohle waren sehr aktuelle Tagesordnungspunkte die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Innenstädte sowie das Gesetzgebungsverfahren zur Mobilisierung von Bauland.

Die Minister bitten den Bund einstimmig um eine Studie zur Zukunft der Innenstädte, welche die Wechselwirkungen von langfristigen Strukturveränderungen, Corona-Pandemie und Gewerbemietenentwicklung beleuchten und Handlungsempfehlungen für wirtschaftlich zukunftsfähige und identitätsstiftende Orte, die den sozialen Zusammenhalt födern, ableiten soll. Die Konferenz setzt ihrerseits eine flankierende Arbeitsgruppe ein, die unter Federführung Hamburgs bis Mitte 2021 ebenso entsprechende Ergebnisse vorlegen soll.

Ebenfalls einstimmig wird die Bundesregierung gebeten, das laufende Gesetzgebungsverfahren zur BauGB-Novelle noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen.

Im weiteren Fortgang der Sitzung wurden in chronologischer Reihenfolge sodann folgende, heute veröffentlichte Beschlüsse gefasst:

Nach dem Bericht des EU-Referenten befürwortet die Bauministerkonferenz die Einsetzung einer fachübergreifenden Arbeitsgruppe zum Thema „Umsetzung der Klimaziele der EU und des Bundes“ und schließt sich damit dem Votum ihres Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen an.

Außerdem bekennt sich das Gremium zu den Eckpunkten der Novellierung der EU-Bauproduktenverordnung und fordert den Bund zu einem entsprechenden Engagement auf.

Des Weiteren sprachen sich die Bauminster dafür aus, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und Verfahren zu vereinfachen. Einstimmig beschlossen wurden entsprechende Änderungen der Musterbauordnung und die Gestaltung, Weiterentwicklung und Umsetzung digitaler Prozesse im Planungs- und Bauprozess. Insbesondere sollen der BIM-basierte Bauantrag und die Standards XPlanung und XBau Priorität genießen.

Hinsichtlich des Mobilfunkausbaus begrüßt die Konferenz die Strategie der Bundesregierung und bittet diese, im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur Baulandmobilisierung noch jedwede Beschleunigungspotentiale zu nutzen.

Im Sinne der Open-Data- und Transparenzbemühungen des Bundes und der Länder spricht sich das Gremium mehrheitlich für einen vollständigen und kostenfreien Zugang zu Baunormen aus und bittet ihren Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen entsprechende Verhandlungen mit dem DIN zu führen.

Zustimmend zur Kenntnis nahm die Bauministerkonferenz den Bericht der Arbeitsgruppe zum Monitoring der Handlungsempfehlungen der Baulandkommission, die derzeit im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur BauGB-Novelle als Grundlage dienen. Die kommunalen Spitzenverbände und die Arbeitsgruppe werden gebeten, die an die Kommunen gerichteten Empfehlungen nächstmöglich zu bewerten bzw. im Rahmen der Bauministerkonferenz im September 2021 erneut zu berichten. Berlin, Bremen, Hamburg und Thüringen erwarten diesbezüglich schnelle Lösungen der Gutachterausschüsse hinsichtlich einer differenzierten Grundstückswertermittlung unter Berücksichtigung der Zwecke des sozialen Wohnungsbaus.

Die Bauministerkonferenz lehnt – auch in dem Bewusstsein, dass die EU-Förderung eine finanzielle Besserstellung bedeutet – eine Zuständigkeit der EU für die soziale Wohnraumförderung weiterhin überwiegend ab. Jede Förderung ausserhalb nationaler Förderregime bedeute deren Schwächung durch die Umgehung der Mietpreis- und Belegungsbindung. Lediglich Thüringen sieht eine nachrangige Zuständigkeit bei der EU. An die Bundesregierung wird die Bitte geäußert, sich in diesem Sinne zu der Thematik zu verhalten.

Diskutiert wurde weiterhin die mietrechtliche Umlagefähigkeit der Betriebskosten für sog. Inhouse-Breitband-Netze. Die Minister stellten mehrheitlich fest, dass sich die bisherige Praxis bewährt hat und bitten die Bundesregierung keine Veränderungen an der bestehenden Grundversorgung vorzunehmen.

Bei Interesse stehen sämtliche Beschlüsse unten zum Download bereit.

Die nächste Bauministerkonferenz findet am 23./24. September 2021 in Gotha statt.

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