Justiziar/Leiter Recht
In der BFW-Stellungnahme zur Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überwiegt die Kritik.
Die KfW hat am 9. Juli 2026 eine Umstellungsphase für wesentliche Förderprogramme im Bereich der energetischen Gebäudesanierung und Heizungsförderung eingeleitet. Ziel ist die neue BEG-Förderung ab 21.07.2026. In den Steakholderdialog mit dem BMWE bringt sich auch der BFW aktiv ein. Maßgeblich unterstützt wird der BFW hierbei von Eva Ibrügger, Architektin und geschäftsführende Gesellschafterin der Delta Energie.
BFW-Aufgabe ist eine klare Positionierung für die Interessen der mittelständische Immobilienwirtschaft, jedoch wohl ohne realistische Aussicht auf Korrektur der avisierten Kürzungen. Der Druck aus dem Bundeshaushalt ist wohl zu groß. Lediglich Detailfragen sind Gegenstand der Verbändegespräche im BMWE.
Betroffen von den Änderungen sind insbesondere die Programme BEG Wohngebäude – Kredit (261), BEG Nichtwohngebäude – Kredit (263), Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458), Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459) sowie Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522). Die neuen Förderbedingungen sollen zum 21. Juli 2026 in Kraft treten.
Die aktuellen Entwürfe betreffen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Definition für ein Worst Performing Building (WPB) im Sinne der BEG gemäß „Infoblatt der förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.
Auszug aus der Stellungnahme:
„…Der BFW unterstützt die Ziele der Bundesregierung, die Energieeffizienz im Gebäudebestand zu steigern, den Gebäudesektor auf den Pfad zur Klimaneutralität zu führen, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren und gleichzeitig bezahlbares Wohnen zu sichern. Ebenso wird das Ziel eines effizienten und verantwortungsvollen Einsatzes öffentlicher Haushaltsmittel ausdrücklich geteilt.
Positiv bewertet der BFW insbesondere die stärkere soziale Ausrichtung der Heizungsförderung, die zusätzliche Berücksichtigung von Familien, die stärkere Fokussierung auf besonders ineffiziente Gebäude sowie die Unterstützung serieller Sanierungsansätze. Diese Elemente setzen an wichtigen Stellen an und können einen Beitrag zur Transformation des Gebäudebestandes leisten.
Gleichwohl wird die Reform ihrem zentralen Anspruch nicht gerecht. Denn ein Erfolg der Gebäudeförderung bemisst sich nicht in erster Linie an eingesparten Haushaltsmitteln, sondern daran, ob die Förderung die für Klimaschutz, Dekarbonisierung und Wohnungsversorgung erforderlichen Investitionen tatsächlich auslöst. Förderpolitik muss Investitionen ermöglichen, Modernisierungen beschleunigen und wirtschaftlich tragfähige Lösungen unterstützen.
Gerade daran bestehen erhebliche Zweifel.
Die Sanierungsquote liegt weiterhin deutlich unter dem für die Erreichung der Klimaschutzziele erforderlichen Niveau. Zugleich besteht ein erheblicher Bedarf an zusätzlichem Wohnraum, die Bau- und Immobilienwirtschaft befindet sich weiterhin in einer angespannten Lage und die Finanzierung energetischer Modernisierungen bleibt für viele Eigentümer eine große Herausforderung. In dieser Situation darf die Förderwirkung nicht geschwächt, sondern muss gezielt gestärkt werden.
Aus Sicht des BFW verfehlt die Reform dieses Ziel in wesentlichen Punkten. Mehrere der vorgesehenen Änderungen reduzieren die Investitionsanreize, benachteiligen wichtige Teile des Gebäudebestandes oder erschweren wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsvorhaben. Damit bleibt die Reform hinter ihrem Potenzial zurück, einen wirksamen Beitrag zur Erreichung der klima-, wohnungs- und wirtschaftspolitischen Ziele zu leisten.
Um die Wirksamkeit der BEG als zentrales investitionslenkendes Instrument des Bundes zu stärken, besteht daher in mehreren Bereichen erheblicher grundlegender Nachbesserungsbedarf. Die Regelungen sollten so angepasst werden, dass die Förderung zusätzliche Investitionen auslöst und die Transformation des Gebäudebestandes wirksam unterstützt…“
Eckpunkte der Stellungnahme
- Strukturelle Benachteiligung von Mehrfamilienhäusern vermeiden
- Komplexe Förderstruktur vereinfachen
- Energetische Sanierungen ermöglichen
- Technologieoffenheit gewährleisten
- Nachhaltigkeitsklassen dürfen nicht an fehlenden Kapazitäten scheitern
- Einfluss des iSFP-Vorteils stärken
- Kürzungen der Tilgungszuschüsse reduzieren
- Anforderungen für Nichtwohngebäude praxisgerecht gestalten
- Übergangsregeln praxisgerecht gestalten
- Franco Höfling
- E-Mail Kontakt
- 260715_BFW_Stellungnahme_BEG_Förderrichtlinien