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Bayerische Bundesratsinitiative gegen Vergesellschaftung auf dem Weg

Die Bayerische Staatsregierung lässt ihren Ankündigungen direkt Taten folgen.

Um drohenden Enteignungen von Wohnungsbeständen den Riegel vorzuschieben, hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder dem Bundesrat den Antrag „Investitionssicherheit auf dem Wohnungsmarkt erhalten, Vergesellschaftungen Grenzen setzen“ übermittelt. Schon am 10. Juli könnte die Vorlage auf der Tagesordnung stehen.

Die Enteignungsdebatten, welche besonders stark in Berlin geführt werden, verhindern Investitionen in den Wohnungsbau und haben gravierende Folgen für die vor Ort tätigen Unternehmen. Mit Nachdruck bewertet der BFW das vom Berliner Senat angekündigte Vergesellschaftungsrahmengesetz daher als historischen Fehler. Um derartiges zu verhindern, haben auch die BFW-Landesverbände in den letzten Monaten viel Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit geleistet. Nun zeigen sich erste substanzielle Erfolge.

Im Juni sprach sich auf der Bauministerkonferenz Bayerns Bauminister Christian Bernreiter mit deutlichen Worten gegen Enteignungen von Wohnungsbeständen aus und für ein Bundesgesetz, um einer Verstaatlichung von Wohnungen entgegenzuwirken. Zusammen mit Nordrhein-Westfalen hatte Bayern daraufhin erfolgreich einen diesbezüglichen Antrag in die BMK einbringen können.

Aufbauend darauf hat nun der Bayerische Ministerpräsident dem Bundesrat einen dementsprechenden Entschließungsantrag übermittelt.

Darin möge der Bundesrat beschließen, dass die Bundesregierung dazu aufgefordert wird:

„ 1. einen Gesetzentwurf für eine bundesrechtliche Rahmenregelung für Vergesellschaftungen vorzulegen, um den Wert von Investitionen auf dem Wohnungsmarkt nachhaltig zu schützen und ein Zeichen für Investitionssicherheit zu setzen. Darin sollen insbesondere Art und Ausmaß von Entschädigungen so geregelt werden, dass Betroffene im Falle einer Vergesellschaftung auf einen unmittelbaren und äquivalenten Ausgleich für den Rechtsverlust vertrauen können.

2. den Wohnungsbau durch Investitionsanreize und bessere Rahmenbedingungen im Steuerrecht weiter anzukurbeln.“

Der Antrag ist im Kern darauf gerichtet, Vergesellschaftungen und Enteignungen zu verhindern. Dies wird insbesondere in der Begründung deutlich: „…Verbesserungen auf dem Wohnungsmarkt sind durch einen Wechsel auf der Vermieterseite, den die Vergesellschaftung letztlich darstellt, in der Gesamtschau nicht zu erwarten. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass sich eine Vergesellschaftung in Berlin bundesweit nachteilig auf die Bereitschaft zu Investitionen in den Mietwohnungsbau auswirken wird. Bereits drohende Eingriffe in das Eigentum, wie eine Entziehung ohne entsprechend angemessene Ausgleichsmaßnahmen, können die Anstrengungen von Bund und Ländern, den Wohnungsbau in Zeiten von hohen Zins- und Baupreisen wiederzubeleben, konterkarieren…“

Und weiter:„…Eingriffe in die Eigentumsfreiheit durch Vergesellschaftung sind nicht zielführend. Vielmehr sind investitionsfreundliche Anreize der geeignete Weg, um dringend notwendigen zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Hierzu zählen insbesondere Verbesserungen im Steuerrecht, etwa durch attraktivere Abschreibungsmöglichkeiten für den Neubau von Wohnungen, um private Investitionen in den Mietwohnungsbau gezielt zu stärken…“

Der BFW wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Immobilienwirtschaft gestärkt und die marktwirtschaftsfeindliche Diskussion zu Vergesellschaftung und Enteignung bundesweit beendet wird.

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