Bauturbo: BFW in der Anhörung

Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion für mehr Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus (20/14234) ist am 15. Januar Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie im Bundestag. Einer der Sachverständigen ist BFW-Präsident Dirk Salewski. Der BFW wird vorab auch schriftlich Stellung nehmen.

Die Stellungnahme wird auf der Homepage des Bundestages veröffentlicht. Im Gegensatz zu den bisher diskutierten Entwürfen zum Bauturbo sieht der Antrag keine Beschränkung auf Wohnmangellagen und auch keine Beschränkung auf eine Mindestanzahl von Wohnungen pro Wohngebäude vor.

Die Anhörung wird auch live im Internet auf http://www.bundestag.de übertragen.

Eckpunkte des Gesetzentwurfes:

Änderung im Windflächenenergiebedarfsgesetz: Klarstellung des überragenden öffentlichen Interesses für erforderliche Windenergie- Flächen an Land.

Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau gem. § 246e BauGB: „…Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 kann mit Zustimmung der Gemeinde von den Vorschriften dieses Gesetzbuchs oder den aufgrund dieses Gesetzbuchs erlassenen Vorschriften in erforderlichem Umfang abgewichen werden, wenn die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und einem der nachfolgend genannten Vorhaben dient:

1. der Errichtung eines Wohnzwecken dienenden Gebäudes,

2. der Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines zulässigerweise errichteten, Wohnzwecken dienenden Gebäudes, wenn hierdurch neue Wohnungen geschaffen oder vorhandener Wohnraum wieder nutzbar wird, oder

3. der Nutzungsänderung einer zulässigerweise errichteten baulichen Anlage für Wohnzwecke, einschließlich einer erforderlichen Änderung oder Erneuerung…“

Weitere Informationen:

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