Markt Bautätigkeit Kran Baustelle (Copyright: istock.com/Flavio Vallenari)

Bauministerkonferenz am 24.02.2022: Beschlüsse

Die Bauministerkonferenz (BMK), in der die für Bauen und Wohnen zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder zusammenkommen, hat in ihrer Sondersitzung am 24.02.2022 Beschlüsse zur Gebäudeenergieeffizienz, zu Vorkaufsrechten in Milieuschutzgebieten und zur Städtebauförderung gefasst.

Die Beschlüsse im Einzelnen:

Gebäudeenergieeffizienz und Einsetzung einer Ad-hoc-Länderarbeitsgruppe

Die Bauministerkonferenz bedauert es, dass angesichts der ambitionierten Ziele von Bund und Ländern sowohl zum Neubau als auch zum Klimaschutz durch den abrupten Stopp der BEG-Förderprogramme ein Vertrauensverlust und große Unsicherheiten der Investoren, aber auch der bauenden und planenden Berufe entstanden sind. Zugleich begrüßt die BMK, dass die BEG-Förderung im Bereich des Sanierens zu den alten Konditionen am 22.02.2022 wiederaufgenommen wurde.

Die Bauministerkonferenz fordert die Bundesregierung auf, die entstandene Finanzierungslücke beim Wohnungsneubau umgehend und vollständig zeitnah zu schließen, um dadurch alle bis 2024 geplanten Wohnungsbauvorhaben durch eine attraktive und verlässliche Förderung des klimagerechten und energieeffizienten Wohnungsneubaus realisieren zu können. Die BMK bekräftigt ihre Beschlussfassung aus November 2021. Eine alleinige Schwerpunktsetzung der Förderung auf die Bestandssanierung würde die Erreichung der Wohnungsneubauziele der Bundesregierung und der Länder erheblich gefährden.

Die Bauministerkonferenz begrüßt es, dass alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp eingegangen sind, nach den bisherigen Programmkriterien genehmigt werden sollen. Für bis einschließlich 23.01.2022 gestellte Anträge gibt es somit wieder Planungssicherheit. Die BMK geht davon aus, dass alle förderfähigen BEG-Anträge an die KfW, die bis zum 23.01.2022, 24.00 Uhr eingegangen sind, wie angekündigt auch tatsächlich bewilligt werden. Die Bauministerkonferenz geht davon aus, dass für die Anträge nach dem EH-55-Standard, die bereits konkret vorbereitet waren und bis zur ursprünglich kommunizierten Frist am 31.01.2022 noch eingereicht werden sollten, aus Gründen der Planungssicherheit Vertrauensschutz geltend gemacht werden kann.

Die Bauministerkonferenz plädiert dafür, bei der Neufassung der Förderstandards sich an den Treibhausgasen (THG) zu orientieren und bei der Umsetzung der Klimaziele eine maximale Technologieoffenheit zu gewährleisten. Um Vorschläge hierfür sowie für eine Neuformulierung des Gebäudeenergiegesetzes zu erarbeiten, die ebenfalls die THG-Emissionen als zentrale Richtgröße nutzt und möglichst große Technologieoffenheit eröffnet, hat die BMK eine Ad-Hoc-Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Ergebnisse sollen bis April vorliegen.

Vorkaufsrechte in Milieuschutzgebieten

Mit Blick auf die Vorkaufsrechte in Milieuschutzgebieten bzw. in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung begrüßt die Bauministerkonferenz, dass die Bundesbauministerin zugesagt hat, zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, damit die Ausübung dieses Vorkaufsrechts wieder in weitergehendem Maße möglich wird und so die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in diesen Gebieten auch für die Zukunft nachhaltig gesichert wird.

Städtebauförderung

Die Bauministerkonferenz begrüßt das in der Koalitionsvereinbarung für den Bund formulierte Bekenntnis zur Städtebauförderung und die in Aussicht gestellte dauerhafte Sicherung und Erhöhung der entsprechenden Bundesmittel. Die BMK fordert vor diesem Hintergrund eine Erhöhung des Bundesanteils bei der Städtebauförderung (derzeit 790 Millionen Euro) auf mindestens 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.

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