Ein zerstörtes Dorf im Ahrtal. Foto: Mareike Kissel

Baulandmobilisierung: Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Gesetz

Die Bauministerkonferenz hat mit dem Mustereinführungserlass der Fachkommission Städtebau erste Auslegungs- und Anwendungshinweise zu aktuellen Neuregelungen des BauGB verabschiedet. Der Mustereinführungserlass liefert wichtige Anwendungshinweise zum Umgang mit den neuen bauplanungsrechtlichen Vorschriften des Baulandmobilisierungsgesetzes, die am 23. Juni 2021 in Kraft getreten sind.

Der Mustereinführungserlass umfasst auch bereits Ausführungen zur Neuregelung im BauGB durch das Gesetz zur Einrichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“, das in seinen wesentlichen Teilen am 15. September 2021 in Kraft getreten ist. Der neu eingeführte § 246c BauGB ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen bei der Errichtung mobiler baulicher Anlagen oder Infrastruktureinrichtungen in den von einer Hochwasserkatastrophe betroffenen Gemeinden oder erforderlichenfalls deren Nachbargemeinden von den Vorschriften des Baugesetzbuchs oder den auf Grund dieses Gesetzbuchs erlassenen Vorschriften abzuweichen.

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