Markt Bautätigkeit Presslufthammer(Copyright: istock.com/Goran Jakus Photography)

Auch Bundesrat fordert Änderungen an BauGB-Novelle

Der Bundesrat wünscht vor der ersten Lesung am Donnerstag (28.01.21) im Bundestag zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Mobilisierung von Bauland (19/24838). Diese hat die Bundesregierung jetzt dem Bundestag als Unterrichtung (19/26023) zugeleitet, wie das Parlament am Mittwoch (27.01.21) mitteilte. In einigen Punkten dringt die Länderkammer auf Präzisierungen, um eine gerichtsfeste Umsetzung der Bestimmungen durch die Gemeindeverwaltungen sicherzustellen.

Nachdem bereits von wohnungswirtschaftlichen Verbänden massive Kritik insbesondere hinsichtlich eines neuen, sogenannten sektoralen Bebauungsplans, der Ausweitung von gemeindlichen Vorkaufsrechten und einem neuen Umwandlungsverbot in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten geäußert wurde, fordert nun auch der Bundesrat Änderungen an der Novelle. Dabei geht es unter anderem um das Vorkaufsrecht, das Gemeinden nach dem neuen Recht leichter ausüben können sollen, um nicht oder falsch genutzte Grundstücke für den Wohnungsbau heranziehen zu können. Der Bundesrat wünscht aber auch inhaltliche Änderungen und Erweiterungen, um beispielsweise für den Wohnungsbau gedachte Bestimmungen auch auf Gewerbeansiedlungen anwenden oder um den Wohnungsbau in ausgewiesenen Gewerbegebieten erleichtern zu können.

In der Gegenäußerung der Bundesregierung werden die Vorschläge seitens der Länderkammer mehrheitlich abgelehnt. Der vorgelegte Gesetzentwurf basiere im Wesentlichen auf den Beschlüssen der Baulandkommission. Bei mehreren Änderungswünschen des Bundesrates sieht die Bundesregierung zu großen Beratungsbedarf, um sie im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch berücksichtigen zu können. Ihrer Ansicht nach sollte es jetzt aber darum gehen, die Novelle noch in dieser Legislatur umzusetzen, um den Wohnungsbau schnell voranzubringen.

Wir halten Sie über das weitere parlamentarische Verfahren tagesaktuell auf dem Laufenden.

Weitere Informationen:

© 2020 BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.