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Zahl der Erwerbspersonen sinkt bis 2040 deutlich

In Deutschland wird sich die Zahl der Erwerbspersonen bis 2040 gegenüber dem Jahr 2017 um 6,4 Prozent bzw. 2,7 Millionen verringern – und dann bei 40 Millionen liegen. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in seiner Erwerbspersonenprognose 2040.

Die Entwicklung vollzieht sich sowohl in den neuen als auch in den alten Ländern, wobei der Rückgang in den neuen Ländern (−10,9 Prozent) fast doppelt so stark wie in den alten ist.

Realisierten von 1994 bis 2017 noch 73 der 96 Raumordnungsregionen steigende Erwerbspersonenzahlen, so verringert sich diese Zahl bis 2040 den Berechnungen zufolge auf 8: Augsburg, Stuttgart, Ingolstadt, Rhein-Main, München, Hamburg, Berlin und Westsachsen.

Besonders stark geht die Zahl in den ostdeutschen Regionen Altmark, Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Mecklenburgische Seenplatte, Oberlausitz-Niederschlesien, Südthüringen und Nordthüringen zurück, um mindestens 25 Prozent. In den alten Ländern trifft es vor allem die Regionen Arnsberg, Saar und Oberfranken- Ost, deren Arbeitskräfteangebot um mindestens 15 Prozent sinkt.

Das BBSR geht in seiner Prognose davon aus, dass sich das Arbeitskräfteangebot bis 2040 zunehmend auf die strukturstarken Regionen konzentriert. Dieser Prozess wird vor allem vom weiblichen Arbeitskräfteangebot getragen. Er wird sich in allen Altersgruppen vollziehen, bei den älteren Erwerbspersonen etwas stärker als bei den jüngeren. Die strukturstarken Regionen werden 2040 im Ergebnis dieser Entwicklung den höchsten Anteil jüngerer und den niedrigsten Anteil älterer Erwerbspersonen aufweisen. In den strukturschwachen Regionen ist genau das Gegenteil der Fall: Dort steht dem niedrigsten Anteil jüngerer der höchste Anteil älterer Erwerbspersonen gegenüber.

Der weiter zunehmende Rückgang an Erwerbspersonen in strukturschwachen Regionen führt auch dazu, dass sich die Herausforderungen im Kontext der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands weiter zuspitzen. Ein rückläufiges Arbeitskräfteangebot geht tendenziell zudem mit einer geringeren regionalen Wirtschaftskraft und niedrigeren Steuereinnahmen einher, wenn es nicht gelingt, diese Verluste durch eine wachsende Produktivität zu kompensieren. Damit steigt zum einen die Abhängigkeit der betroffenen Kommunen vom kommunalen Finanzausgleich. Zum anderen sind sie immer weniger in der Lage, ihre kommunale Selbstverantwortung wirksam zu leben und eine leistungsfähige Daseinsvorsorge abzusichern. Diese unbefriedigende Situation ist auch den zunehmend enger werdenden kommunalen Haushalten geschuldet. Sie erlauben es den Kommunen immer weniger, freiwillige Aufgaben der Daseinsvorsorge zu finanzieren. Darunter leidet langfristig auch ihre Standortattraktivität.

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