Recht Allgemein Reichstagsgebäude (Copyright: iStock.com / katatonia82)

Wohnungsgemeinnützigkeit wieder auf der Agenda

Rund 30 Jahre nach dem Skandal um die gemeinnützige „Neue Heimat“ und die anschließende Abschaffung des maßgeblichen Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes durch den Deutschen Bundestag ist das Fördersystem für den sozialen Wohnungsbau zurück auf der politischen Agenda.

Bei einer im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen am 7. Oktober angesetzten Anhörung mit Experten der Immobilen- und Wohnungswirtschaft wurde auf Grundlage eines Gesetzentwurfes von Bündnis 90/Die Grünen und eines Antrages der Fraktion Die Linke denn auch entsprechend kontrovers über eine Wiederbelebung der Gemeinnützigkeit debattiert.

Während noch Einigkeit über die Notwendigkeit einer auskömmlichen Quantität an bezahlbarem Wohnraum und den entsprechenden Handlungsbedarf unter den Teilnehmern erzielt werden konnte, lag das Meinungsspektrum über die Sinnhaftigkeit einer erneuten Wohnungsgemeinnützigkeit teilweise weit auseinander:

Für den BFW Bundesverband erinnerte Geschäftsführer Christian Bruch an die historischen Rahmenbedingungen in Deutschland bis zur Abschaffung der Gemeinnützigkeit: Im Gegensatz zu heute wenig Kapital, wenig Investoren, aber Bauland aufgrund der massiven Kriegszerstörungen und der entsprechend großflächig arrondierten Freiflächen im Überfluss. Außerdem war günstiger und schneller Wohnungsbau wegen des wesentlich geringeren Regulierungsumfangs beim Bauen noch tatsächlich möglich. „Man stelle nur ein weiters Pferd auf die Koppel, ohne diese größer zu machen. Das bringe nicht mehr Wohnraum.“, so Bruch wörtlich.

Auch seien ein Hauptgrund für den derzeitigen Wohnungsmangel nach wie vor die langen Planungszeiten für den Wohnungsbau. Bei neun Jahren B-Planverfahren bspw. in Berlin und durchschnittlich vier weiteren Jahren bis Baufertigstellung wären auch gemeinnützige Wohnungen erst in rd. 13 Jahren bezugsfertig. Eine adäquate Reaktion der Politik auf die aktuellen Probleme sei dies keinesfalls.

Franz Michel (Deutscher Mieterbund) verwies auf den dringenden Reformbedarf angesichts der aktuellen Lage auf dem Wohnungsmarkt und sieht die Wirksamkeit der Gemeinnützigkeit in Form von steuerlichen Anreizen und Zuschüssen als gegeben an.

Ramón Sotelo (Bauhaus-Universität Weimar) sieht demgegenüber den Mechanismus von Angebot und Nachfrage außer Kraft gesetzt, wodurch sich die Grundsatzfrage von Marktwirtschaft oder Sozialismus stellt.

Stefanie Frensch (ZIA) bekannte sich zur Verantwortung der Immobilienwirtschaft und einer erforderlichen Ausweitung des Angebotes an günstigem Wohnraum, lehnte gleichwohl die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit ab. Das zugrundeliegende Grundproblem sei vielmehr eine zu geringe Ausweisung von Wohnbauland.

Auch der Vertreter des Deutschen Städtetages, Hilmar von Lojewski, wandte sich gegen die beiden Fraktionsinitiativen und betonte das Problem des fehlenden Baulands. Außerdem sieht er die Gefahr monostrukturierter Quartiere durch den einkommensabhängigen Adressenkreis entsprechender Wohnungen.

Ulrike Hamann (Wohnraumversorgung Berlin) und Jan Kuhnert (Kommunal- und Unternehmensberatung) setzten sich für bzw. die Weiterentwicklung der Gemeinnützigkeit ein. Insbesondere die zeitlich begrenzte Mietpreis- und Belegungsbindung sei überkommen.

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