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Wohneigentumsförderung für Familien startet

Am 1. Juni 2023 startet das neue Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF). Mit diesem Programm möchte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Bau oder Erwerb von Wohneigentum durch Familien mit Kindern fördern.

In Anspruch nehmen können die Förderung Familien mit mindestens einem Kind und einem jährlichen Haushaltseinkommen von maximal 60.000 Euro. Für jedes weitere Kind steigt die Einkommensgrenze um weitere 10.000 Euro.

Das Förderprogramm ist analog zur allgemeinen Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ in zwei Stufen aufgeteilt:

  • Die erste Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ erfordert den Bau eines Effizienzhaus 40 mit Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudezyklus.
  • Die zweite Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“ erfordert ein Effizienzhaus 40 mit QNG-Zertifikat.

In der zweiten Stufe wird ein höherer Förderkredit gewährt. Die Förderung erfolgt über zinsvergünstigte Darlehen. Der Zinssatz liegt zum Start bei 1,25% für 35 Jahre Kreditlaufzeit (10 Jahre Zinsbindung). Insgesamt stehen für das neue Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) in diesem Jahr 350 Mio. Euro zur Verfügung.

Für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ gibt es folgende Kredithöchstbeträge:

  • 1 oder 2 Kinder: 140.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 165.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 190.000 Euro

Für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ gibt es folgende Kredithöchstbeträge:

  • 1 oder 2 Kinder: 190.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 215.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 240.000 Euro

Die Details der neuen Förderung können Sie der KfW-Information entnehmen, die Sie unten zum Download finden.

Weitere Informationen:

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