Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 5. Mai seine Photovoltaik-Strategie vorgelegt. In dieser bündelt das BMWK eine ganze Reihe von Vorhaben, die den Ausbau von Photovoltaik in Deutschland beschleunigen sollen.
Die in der PV-Strategie vorgesehenen Maßnahmen sollen in zwei Gesetzespaketen, dem Solarpaket I und dem Solarpaket II, umgesetzt werden. Diese sind noch nicht mit den anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt. Das BMWK möchte das Solarpaket I vor der parlamentarischen Sommerpause im Kabinett beschließen lassen.
Unter anderem sieht die PV-Strategie eine Deregulierung des Mieterstroms vor. Das BMWK schreibt, es wolle die „gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungseinkünfte durch Lieferungen von Strom verhindern.“ Der BFW hat dies bereits seit Langem gefordert und im Rahmen des Dialogprozess Mittelstand an das Wirtschaftsministerium herangetragen.
Grundsätzlich sei es aus Perspektive des Klimaschutzes zweitrangig, ob PV-Strom in das Netz eingespeist werde oder vor Ort verbraucht werde, so das BMWK.
Es schlägt deshalb zwei Möglichkeiten für die Nutzung des Mieterstroms vor: Zum einen die Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und zum anderen die Entbürokratisierung und Weiterentwicklung des bestehenden Mieterstrommodells.
Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sollen die Mieter selber entscheiden können, ob sie den PV-Strom abnehmen. Die Verrechnung soll mit einem sogenannten virtuellen Summenzähler erfolgen.
Im Rahmen der Weiterentwicklung des bestehenden Mieterstrommodells soll es ermöglicht werden, Mieterstrom-PV-Anlagen auch auf benachbarten Nichtwohngebäuden zu installieren.
Die vollständige Photovoltaik-Strategie des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das BFW-Positionspapier „Mieterstrom deregulieren – Solardachpflicht vermeiden“ finden Sie unten zum Download.
- Lukas Behrendt, Politischer Referent
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- BFW-Positionspapier Mieterstrom