Wieder droht Chaos bei der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG). Die KfW plant das für die Antragsstellung notwendig BEG-Prüftool zwei Wochen vor dem eigentlichen Programmende zu schließen. Ab 1. Januar werden sich die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen ändern. Faktisch bedeutet dies: Anträge für die Sanierungsmaßnahmen können ab Mitte Dezember nicht mehr gestellt werden. Wieder werden Fristen vorverlegt, wieder herrscht Ratlosigkeit, wieder ist unklar, wie es weitergeht.
„Es ist nun das dritte Mal, dass die Bundesregierung für ein massives Chaos bei der Bauförderung sorgt. Die gesamte Branche ist in Aufruhr, wir erwarten für 2023 einen fundamentalen Einbruch bei Neubauten und Sanierung – mit gewaltigen Auswirkungen auf die gesamte Volkswirtschaft. Die Lage ist dramatisch. Und der Regierung fällt nichts anderes ein, als mit mangelhafter Planung und schlechtem Zeitmanagement den Niedergang der Wohnungswirtschaft noch zu befeuern. Es ist unfassbar“, sagte Dirk Salewski, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen in Berlin.
„Immer wieder haben wir das verantwortliche Wirtschaftsministerium und sogar Bundeskanzler Olaf Scholz darauf hingewiesen, dass die Immobilienbranche zuverlässige Planungshorizonte braucht. Fristen zu verkürzen, ist bei den meisten Projekten der Todesstoß“, so Salewski weiter.
Hinzu komme, dass noch unbekannt ist, wie es am 2. Januar 2023 weitergeht: „Wir müssen Energie und Co2 einsparen. Das wirksamste Instrument dafür ist die Gebäudesanierung, da sind wir uns alle einig. Dafür braucht es aber – gerade bei den immens angestiegenen Baukosten – eine zuverlässige und auskömmliche Förderung. Zwei Mal hat das Ministerium von Robert Habeck in diesem Jahr hier bereits schwerste Fehler gemacht, Fristen verkürzt bzw. unhaltbar kurz gesetzt. Bei einem dritten Mal muss es endlich Konsequenzen haben!“, fordert der BFW-Präsident.
„Der vorgesehene Zeitplan zur Einführung neuer Förderbedingungen zum Jahreswechsel ist nicht mehr haltbar. Es braucht eine ausreichende Fristverlängerung für Anträge nach den bisher gültigen Bedingungen und eine geordnete Einführung des neues Förderprogramms“, so Dirk Salewski.
Zum Hintergrund:
Die KfW hatte angekündigt, das BEG-Prüftool vom 15. bis zum 31. Dezember wegen Wartungsarbeiten zu schließen. In diesem Zeitraum wird es für Energieberater nicht möglich sein, die technischen Daten eines Projektes in das Tool einzugeben. Dieses ist aber zwingend notwendig, um einen Förderantrag überhaupt stellen zu können.
Ab Januar 2023 sollen neue Richtlinien für die Sanierungsförderung gelten. Diese Richtlinien befinden sich aktuell noch in der Ressortabstimmung. Wer zu den aktuellen Bedingungen eine Sanierungsförderung beantragen möchte, muss nun bis zum 14. Dezember 2022 tätig werden.
Im Januar und April dieses Jahres hatte das Bundeswirtschaftsministerium durch unerwartete Fristverkürzungen und Programmänderungen für größte Unsicherheit in der Branche gesorgt. Zahlreiche Bauvorhaben wurden angehalten, viele davon vollständig gestoppt. In beiden Fällen gelobte Wirtschaftsminister Robert Habeck persönlich Besserung. Aber wieder wurde dieses Versprechen gebrochen.