Im Dezember 2023 musste die KfW einen Antragsstopp für das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) verhängen, da die Mittel erschöpft waren. Nun sind frische Mittel bewilligt und die Antragstellung könnte in Kürze starten. Auch andere Programme stehen vor dem Start.
Am 2. Februar 2024 haben Bundestag und Bundesrat den Haushalt 2024 beschlossen. In diesem wurden neue Fördermittel bereitgestellt. Sobald das Haushaltsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, können das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und KfW die Antragstellung für die KFN-Förderung wieder starten.
Die wichtigsten Informationen im Überblick:
Klimafreundlicher Neubau (KFN) Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Der Start der Antragstellung ist in Kürze zu erwarten.
Wohneigentum für Familien (WEF)
Das Programm läuft weiter wie bisher.
BEG Einzelmaßnahmen („GEG-Förderung“)
Die Förderrichtlinie ist in Kraft. Eine Antragstellung für Selbstnutzer soll voraussichtlich am 27. Februar 2024 möglich sein. Die Antragstellung für die Immobilienwirtschaft soll laut KfW „im Laufe des Jahres“ möglich sein. Der BFW informiert im Rahmen eines BFW Info Digital am 13. Februar 2024 von 10:00 bis 11:45 Uhr (hier anmelden).
BEG Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Die Programme laufen weiter wie bisher.
Neue Förderprogramme:
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)
Das Programm soll in 2024 starten.
Jung kauft alt (JkA)
Das Programm soll im Sommer 2024 starten.
Gewerbe zu Wohnen (GzW)
Das Programm soll im Herbst 2024 starten.
Eine Übersicht über die Förderprogramme des Bundesbauministeriums finden Sie hier. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
- Lukas Behrendt, Referent für Politik und Europa
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