Wärmeplanungsgesetz: Überarbeiteter Entwurf in der Anhörung

Bau- sowie Wirtschaftsministerium haben einen aktualisierten Referentenentwurf zum Wärmeplanungsgesetz veröffentlicht und eine nochmalige Anhörung durchgeführt. Die Ressortabstimmung ist noch nicht abgeschlossen. Der Kabinettsbeschluss ist für den 16. August 2023 geplant.

Der BFW hat sich an der Anhörung beteiligt und eine schriftliche Stellungnahme (s.u.) abgeben.

Im überarbeiteten WPG-Entwurf wird nun eine bundesweite Pflicht zur Wärmeplanung für alle Kommunen eingeführt. Eine Forderung des BFW findet sich damit im überarbeiteten Entwurf wieder.

Denn klar ist, eine verpflichtende Wärmeplanung ist auch für kleinere Kommunen erforderlich. Auch viele kleine Nahwärmenetze im ländlichen Raum sind ein wichtiger Baustein, der Deutschland beim Klimaschutz erfolgreich voranbringt. Ländliche Räume dürfen beim Klimaschutz nicht abgehängt werden.

Das WPG trägt zur Erreichung der Klimaschutzziele bei. Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiges Instrument zur Koordinierung der lokalen Energieinfrastrukturentwicklung. Es geht um Planungs- und Investitionssicherheit der Akteure vor Ort bei der Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien. Für Eigentümer und Mieter geht es um eine wirtschaftlich und sozial tragfähige Handlungsoption im Rahmen der kommenden Novelle zum Gebäudeenergiegesetz.

Allein die Planung ist jedoch nicht das Ziel. Der Klimaschutz gewinnt erst, wenn Wärme aus erneuerbaren Energien tatsächlich durch die Fernleitungen fließt. Die erforderlichen Ausbauverpflichtungen sind daher zwingend im Gesetzentwurf zu ergänzen. Anderenfalls besteht das Risiko, dass zwar Wärmpläne erstellt, jedoch zum Beispiel wegen fehlender Leistungsfähigkeit nicht umgesetzt werden. 

Immobilieneigentümer brauchen Planungssicherheit. Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung muss prioritär noch vor dem GEG vorangebracht werden. Die flächendeckende Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien kann so in den Kommunen ohne einen ordnungsrechtlichen Zwang zum Heizungsaustausch sichergestellt werden.

Die noch offenen Kernforderungen lauten:

  • Grundsatz: Ausbaupflichten einfügen.
  • Zielerreichung durch Zwischenziele und verpflichtende Finanzierungspläne sicherstellen.
  • Rechtssichere Ermittlung des EE-Anteils von 50 Prozent.
  • Beschleunigte Steigerung des Wärmenetzausbaus.
  • Sozial tragfähige Energiepreisentwicklung sicherstellen.
  • Umsetzungsmaßnahmen planungssicher gestalten.
  • Wärmeversorgung mit 100 Prozent EE gewährleisten.
  • Keine Benachteiligung von Biomasse in neuen Wärmenetzen.

© 2020 BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.