Die am Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung mitwirkenden Ministerien werden in den kommenden Wochen ihre Maßnahmen zur Erreichung der gesetzlich verankerten Klimaziele vorstellen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/830) auf eine kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/628) hervor.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) hatte am 11. Januar eine Eröffnungsbilanz zum Klimaschutz vorgestellt und als übergreifende Maßnahmen die Zahlung der EEG-Umlage ab 2023 aus dem Bundeshaushalt und die Erhöhung des Ziels für 2030 auf einen Anteil von 80 Prozent erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch genannt. Fragen der Unions-Abgeordneten, wann der Referentenentwurf vorgelegt werde, wie es mit einzelnen Energieträgern weitergehe und welche konkreten Maßnahmen und Regelungen vorgesehen seien, beantwortete das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium mit dem Hinweis, die Regierung befinde sich derzeit in der internen Abstimmung, ein Gesetzentwurf werde in Kürze vorgelegt.
Zur Frage nach Ausschreibungsmengen und künftigen Belastungen für den Bundeshaushalt führt die Regierung aus, dass die Ausschreibungsmengen im EEG an die neuen Ausbauziele angepasst werden. Ein wesentlicher Faktor für den EEG-Finanzierungsbedarf sei der Verkaufspreis des nach EEG geförderten Stroms an der Strombörse, der von vielen Faktoren abhänge, etwa den Großhandelspreisen für Gas oder Kohle, der Entwicklung des EU-Emissionshandels und dem Ausbau erneuerbarer Energien. Die weitere Preisentwicklung sei daher sehr unsicher (hib Nr. 98 vom 10.03.2022).