Recht Allgemein Reichstagsgebäude (Copyright: iStock.com / katatonia82)

Überplanmäßige Ausgabe für Kosten der Unterkunft

Das Bundesministerium der Finanzen hat auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) seine Einwilligung erteilt, bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 1,3 Milliarden Euro zu leisten. Die Mehrausgabe diene der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung, heißt es in einer Unterrichtung der Bundesregierung (20/13839). Der Bund sei nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches verpflichtet, den Ländern die Anteile des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung zu erstatten.

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