Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben sich auf ein neues Tarifergebnis zum Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk geeinigt. Nach Zustimmung beider Tarifparteien kann der neue Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohns im Dachdeckerhandwerk (TV Mindestlohn) nun in Kraft treten. Er gilt für drei Jahre – vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028.
Kernpunkte des neuen Tarifvertrags Mindestlohn
Laufzeit: 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028
Mindestlohn 1 (ungelernte Arbeitskräfte)
Anhebung zum 1. Januar 2026 von derzeit 14,35 Euro auf 14,96 Euro
Danach Einfrieren auf diesem Niveau bis Ende 2028
Mindestlohn 2 (gelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer)
Anhebung in drei Stufen
1. Januar 2026: 16,60 Euro
1. Januar 2027: 17,10 Euro
1. Januar 2028: 17,60 Euro
Mit diesem Ergebnis tragen die Tarifvertragsparteien sowohl den politischen als auch den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung. Durch die Anhebung um 3,8 Prozent im Jahr 2026 sowie um 3,0 und 2,9 Prozent in den Folgejahren bleibt der Mindestlohn 2 weiterhin deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Beide Tarifparteien haben das Verhandlungsergebnis bis zum Ablauf der Erklärungsfrist am 2. Oktober 2025 angenommen.