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Grundsteuer aktuell: FG Köln bestätigt Bundesmodell
Die neue Grundsteuerbewertung ist nicht zu beanstanden. Das hat das Finanzgericht Köln am 19.09.2024 entschieden (Az.: 4 K 2189/23). Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Das Finanzgericht Köln verhandelte erstmalig in einem Verfahren, das die Bewertung einer Immobilie...