Betriebskostenumlage

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Änderung der Betriebskostenverordnung zum 1. Juli 2024

Die Betriebskostenverordnung wird zum 1. Juli 2024 geändert. Die Umlagefähigkeit von Kabelentgelten gem. § 2 Nr. 15a und b BetrKV (Breitbandkabel) wird für alle Mietverträge abgeschafft. Umlagefähig bleiben ab dann nur noch die reinen Stromkosten für diese Anlagen sowie Wartungskosten bei...

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