Referent Baulandmobilisierung und Stadtentwicklung
Die Einnahmen durch die Stromsteuer beliefen sich von 1999 bis einschließlich 2020 auf rund 133,6 Milliarden Euro. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32266) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32024) mit.
Der Vorlage zufolge sind die Strompreise für Haushalte in Deutschland von 29,8 ct/kWh im Jahr 2016 auf 32,1 ct/kWh im Jahr 2020 gestiegen. Die EEG-Umlage sei im gleichen Zeitraum von 6,4 ct/kWh auf 6,8 ct/kWh gestiegen. Der Preisanteil für Beschaffung und Vertrieb lag der Vorlage zufolge 2016 bei 7,4 ct/kWh und 2020 bei 8,0 ct/kWh – der Preisanteil für Netzentgelte und Messungen bei 6,8 ct/kWh (2016) beziehungsweise 7,1 ct/kWh (2020). Demzufolge bestand der Strompreis für Haushalte sowohl 2016 als auch 2020 zu mehr als der Hälfte aus Steuern, Umlagen und Abgaben.
Im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 habe die Bundesregierung beschlossen, einen umfassenden Vorschlag für eine umfassende Reform der Abgaben, Umlagen, Entgelte und Steuern im gesamten Energiesystem vorzulegen. Es sei das Ziel der Bundesregierung, die EEG-Umlage weitergehend zu reduzieren. Zudem setze sich die Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene für eine konsistente klimafreundliche Besteuerung im Energiesystem ein. Die Stromsteuer sei im Hinblick auf den Steuergegenstand Strom auch unter Beachtung der Klimaschutzziele eine für den Bund nachhaltige Einnahmequelle. Derzeit trage die Stromsteuer mit Einnahmen von über 6,5 Mrd. Euro jährlich zu den Haushaltseinnahmen des Bundes bei und schaffe so auch Möglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen.