Der BFW Landesverband Niedersachsen/Bremen e.V. begrüßt die Novelle, soweit sie sich um den Bestand und Modernisierungen im Bestand sowie Aufstockungen und Gebäudeerweiterungen dreht.
Wir sind aber auch der Überzeugung, dass die Zahl der neuen und zusätzlichen Wohnungen, die durch die neuen Möglichkeiten geschaffen werden können, im überschaubaren Bereich bleiben werden. Eine wirkliche Lösung für die Wohnungsnot und Entlastung des Marktes wird es nur geben, wenn der Neubau deutlich erleichtert wird. Insofern werden wir auch im Bündnis für bezahlbares Wohnen in Niedersachsen weiter für eine Novelle der NBauO in Bezug auf den Neubau werben.
Es gibt aber auch Kritikpunkte, die wir in der Stellungnahme genannt haben. Die Novelle sieht unter anderem vor, dass für alle baulichen Anlagen, die einen Zu- und Abgangsverkehr mit Fahrrädern erwarten lassen, ausreichende Fahrradabstellanlagen außerhalb des Gebäudes geschaffen werden müssen. Dies gilt auch für Wohnungen, die bisher von dieser Regelung ausgenommen waren.
Wir halten diese Neuregelung für nicht sachgerecht, da sie die Baukosten erhöht, ohne nachgewiesene Bedarfe zu berücksichtigen. Es wird befürchtet, dass Fahrradabstellplätze gebaut werden, die nicht benötigt und nicht genutzt werden. Dies würde bezahlbares Bauen und Wohnen konterkarieren. Es wird darauf verwiesen, dass die vorhandenen Abstellmöglichkeiten im Gebäude, wie zum Beispiel im Keller, zumeist ausreichen, um Besucherfahrräder aufzunehmen.
In der Stellungnahme schlagen wir daher vor, dass Fahrradabstellanlagen nur im notwendigen Umfang und unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Kapazitäten und Bedarfe gebaut werden. Zudem sollte der Vorrang örtlicher Bauvorschriften gelten, die die erforderliche Anzahl der Einstellplätze festlegen.
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