Stellungnahme des BFW zum Entwurf „AgNes“ der BNetzA

Neue Netzentgeltsystematik darf gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nicht ausbremsen

Der BFW Bundesverband hat auf der Grundlage einer Kooperation mit der Forschungsgemeinschaft Strom, eine Initiative der EBZ Business School und des BFW Landesverbands NRW Stellungnahme zum Entwurf der Bundesnetzagentur zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) eingereicht.

Grundsätzlich begrüßt der BFW dabei das Ziel der Bundesnetzagentur, die Netzentgeltsystematik an die veränderten Anforderungen der Energiewende anzupassen. Gleichzeitig sollten jedoch mit dem vorliegenden Entwurf keine neuen wirtschaftlichen Hürden für die dezentrale Stromerzeugung in Mehrfamilienhäusern geschaffen werden.

Besonders kritisch bewertet der BFW hierbei die geplante Ausgestaltung des Prosumer-Aufschlags und des Einspeiseentgelts. Nach Auffassung des Verbandes droht insbesondere die Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) gegenüber anderen Modellen wirtschaftlich ausgebremst zu werden.

Eine zukunftsfähige Netzentgeltsystematik muss die Netzinfrastruktur zuverlässig finanzieren und zugleich transparent, kostenorientiert und diskriminierungsfrei ausgestaltet sein. Sie darf aber nicht ausgerechnet diejenigen Modelle benachteiligen, die den dezentralen Ausbau erneuerbarer Energien und die Beteiligung von Mieterinnen und Mietern an der Energiewende voranbringen.

Mehrfamilienhäuser bieten großes Potenzial für Solarstrom

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und das Mieterstrommodell sind aus Sicht des Verbandes wichtige Instrumente, um Mieterinnen und Mieter stärker an der Energiewende zu beteiligen und die vorhandenen Photovoltaikpotenziale auf Mehrfamilienhäusern zu erschließen. Gerade in diesem Bereich bleibt der Ausbau bislang hinter den Möglichkeiten zurück. Hohe Anforderungen an Abrechnung, Messtechnik und operative Umsetzung belasten die Wirtschaftlichkeit entsprechender Projekte.

Daher sollte jede zusätzliche wirtschaftliche Belastung sorgfältig geprüft werden. Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern ermöglichen, einen erheblichen Teil des erzeugten Stroms direkt im Gebäude zu verbrauchen. Damit können Netze insbesondere in urbanen Räumen entlastet und zusätzliche Transportwege vermieden werden. Gleichzeitig bestehen in Städten weiterhin erhebliche ungenutzte Dachflächenpotenziale.

Prosumer-Aufschlag stärker an tatsächlicher Netznutzung ausrichten

Eine stärkere Beteiligung von Prosumern an den Netzkosten wird nicht grundsätzlich infrage gestellt. Kritisch ist aus Sicht des Verbandes jedoch eine pauschale Belastung unabhängig davon, wie stark ein Nutzer das Netz tatsächlich beansprucht oder durch sein Verhalten entlastet.

Ein pauschaler Aufschlag berücksichtigt weder den individuellen Eigenverbrauch noch Unterschiede beim Bezugs- und Einspeiseverhalten. Aus Sicht des BFW sollte deshalb die tatsächliche Netzinanspruchnahme und Kostenverursachung berücksichtigt werden.

GGV droht gegenüber Mieterstrommodell benachteiligt zu werden

Insbesondere die Behandlung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung im Rahmen von AgNes wird von uns kritisch hinterfragt. Nach dem vorliegenden Entwurf sollen in einer GGV die teilnehmenden Wohnungen jeweils als Prosumer-Entnahmestellen behandelt werden. Da jede Wohnung weiterhin eine eigene Marktlokation besitzt, könnte der Prosumer-Aufschlag mehrfach innerhalb eines Gebäudes anfallen.

Bei technisch vergleichbaren Gebäuden können Netzanschluss, PV-Anlage und tatsächliche physikalische Netznutzung weitgehend identisch sein, während sich lediglich die Markt- und Messstruktur unterscheidet. Dennoch wird die Belastung durch den Prosumer-Aufschlag bei der GGV deutlich höher ausfallen als beim Mieterstrommodell.

Der BFW fordert deshalb, Teilnehmer der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nicht als einzelne Prosumer zu behandeln, sofern sie die Erzeugungsanlage nicht selbst betreiben. Sollte die Bundesnetzagentur an dieser Einstufung festhalten, sollte der Prosumer-Aufschlag nach Auffassung des Verbandes nur einmal je Gebäude erhoben werden.

Keine Doppelbelastung durch Prosumer-Aufschlag und Einspeiseentgelt

Zusätzlichen Handlungsbedarf sieht der BFW beim geplanten Einspeiseentgelt für Erzeugungsanlagen mit mehr als 30 kW installierter Leistung. In der Kombination mit dem Prosumer-Aufschlag könne es bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung zu einer Mehrfachbelastung kommen.

Während bei einem Mieterstrommodell der Anlagenbetreiber selbst den Prosumer-Aufschlag entrichtet und damit von der vorgesehenen Befreiung vom Einspeiseentgelt profitieren kann, sind bei der GGV die einzelnen Wohnungen als Marktlokationen betroffen. Der Betreiber der PV-Anlage ist dagegen nicht identisch mit den einzelnen Letztverbrauchern und entrichtet selbst keinen Prosumer-Aufschlag.

Der BFW fordert daher, die wirtschaftlichen Auswirkungen der vorgesehenen Regelungen insbesondere vor dem Hintergrund typischer Projektgrößen in der Wohnungswirtschaft nochmals zu untersuchen. Eine gleichzeitige Belastung einer GGV mit mehreren Prosumer-Aufschlägen und einem zusätzlichen Einspeiseentgelt muss vermieden werden.

Fazit

Der BFW sieht den Entwurf der Bundesnetzagentur grundsätzlich als wichtigen Schritt hin zu einer zukunftsfähigen Netzentgeltsystematik. Es sind jedoch Anpassungen notwendig, damit die Reform die Ziele der Energiewende unterstützt und den Ausbau dezentraler Erzeugungs- und Versorgungsstrukturen nicht erschwert.

Aus Sicht des BFW muss die neue Netzentgeltsystematik den europarechtlichen Anforderungen an Kostenorientierung, Transparenz und Diskriminierungsfreiheit Rechnung tragen. Die Netzentgeltreform darf nicht dazu führen, dass Investitionsentscheidungen danach getroffen werden, welches regulatorische Modell die geringste Belastung aufweist. Entscheidend müssen technische und wirtschaftliche Kriterien sein, nicht eine zufällige Benachteiligung aufgrund der jeweiligen Markt- und Messstruktur.

Konkret fordert der BFW:

  • Nutzer nicht pauschal mit einem Prosumer-Aufschlag belasten
  • Die konkrete Ausgestaltung des Prosumer-Aufschlages anpassen
  • Die angelegten Verbrauchsgrößen und Prosumeranteile belegen
  • Haushalte mit geringem Reststrombezug nicht stärker belasten
  • Die GGV im Vergleich zu Mieterstrom nicht wirtschaftlich benachteiligen
  • Alle Selbstversorger bezogen auf das geplante Einspeiseentgelt gleichbehandeln
  • Europarechtliche Anforderungen an Kostenorientierung, Transparenz und Diskriminierungsfreiheit einhalten
  • Das Ziel der Netzentgeltreform einhalten
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