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Stellplatzpflicht abschaffen- Beitrag für bezahlbaren Wohnungsbau

Die Baukostenrelevanz von Stellplätzen haben einige Bundesländer erkannt und die Stellplatzpflicht abgeschafft oder reduziert. Insbesondere Niedersachsen ist Vorbild. Denn seit dem 01.07.2024 entfällt die Pflicht, notwendige Stellplätze für Wohnraum nachzuweisen. Das schafft Flexibilität, um vor Ort bedarfsgerecht und wirtschaftlich tragfähig zu agieren. Aber wie geht es bundesweit weiter? Der folgende Beitrag versteht sich als Diskussionsbeitrag mit Bestandsaufnahme und Ausblick:  

Ausgangslage: Die bauordnungsrechtliche Stellplatzpflicht treibt die Baukosten in die Höhe, reduziert verfügbare Flächen und erfordert zusätzlichen Planungsaufwand. Die Anforderungen variieren je nach Bundesland. Es geht um Vorgaben zur Anzahl der Parkplätze pro Wohneinheit oder pro Quadratmeter Wohnfläche.  Anforderungen zur Bereitstellung von Fahrradabstellplätzen und Vorgaben zur Anzahl und Gestaltung von barrierefreien Parkplätzen.

Zusätzliche Baukosten: Die Bereitstellung von Tiefgaragenstellplätzen kostet zwischen 20.000 und 30.000 Euro pro Einheit (Arge Kiel, „Wohnungsbau 2024 in Deutschland: Kosten – Bedarf – Standards“, 2024, S. 45-52). Oberirdische Stellplätze kosten zwischen 5.000 und 10.000 Euro pro Stellplatz (Arge Kiel, „Bezahlbarer Wohnraum 2021“, 2021, S. 12-16).

Flächennutzung: Die Bereitstellung von Stellplätzen reduziert die verfügbare Fläche für Wohnraum. Dies kann die Bebauungsdichte verringern und die Effizienz der Flächennutzung beeinträchtigen. Diese Auswirkungen werden in der Studie „Bezahlbarer Wohnraum 2021“ (Arge Kiel, 2021, S. 14) beschrieben.

Planungsaufwand: Die Einhaltung der Stellplatzsatzungen erfordert zusätzlichen Planungsaufwand und kann die Genehmigungsverfahren verlängern.

Zwischenfazit: Der Weg einzelner Bundesländer ohne oder mit beschränkter Stellplatzpflicht ist positiv, jedoch im Ergebnis ein bundesweiter Flickenteppich mit Licht und Schatten für den Wohnungsbau. Besser wäre es, die Bundesländer ringen sich dazu durch, die Stellplatzpflicht generell aus der Musterbauordnung herauszunehmen. Das schafft dann die bundesweite Orientierung für eine entsprechende Anpassung aller Landesbauordnungen. Kurz: Ein wichtiger Beitrag für den bezahlbaren Wohnungsbau. Durch die Deregulierung können in vielen Fällen bedarfsgerechte Anforderungen für Stellplätze verstärkt in städtebaulichen Verträgen vereinbart werden. Diese Verträge ermöglichen es Gemeinden, gemeinsam mit den Immobilienunternehmen, spezifische Anforderungen an die Infrastruktur, einschließlich Stellplätze, wirtschaftlich tragfähig (angemessen) festzulegen. Bauherren haben mehr Flexibilität bei der Planung und können alternative Mobilitätskonzepte umsetzen. Baukosten werden gesenkt, da keine unnötig teuren Tiefgaragen oder Stellplätze mehr gebaut werden müssen. Es kann mehr Fläche für Wohnraum genutzt werden.

Wie setzen such die Baukosten im Einzelnen zusammen?

Tiefgaragenstellplätze: Die Kosten für einen Tiefgaragenstellplatz liegen zwischen 20.000 und 30.000 Euro pro Einheit. Diese hohen Kosten resultieren aus den umfangreichen Bauarbeiten und der technischen Ausstattung, die für Tiefgaragen erforderlich sind. Diese Angaben stammen aus der Studie „Wohnungsbau 2024 in Deutschland: Kosten – Bedarf – Standards“ (Arge Kiel, 2024, S. 45-52).

Oberirdische Stellplätze: Auch oberirdische Stellplätze verursachen Kosten, die jedoch deutlich niedriger sind als die für Tiefgaragen. Die Kosten können je nach Standort und Ausführung zwischen 5.000 und 10.000 Euro pro Stellplatz liegen. Diese Informationen finden sich in der Studie „Bezahlbarer Wohnraum 2021“ (Arge Kiel, 2021, S. 12-16).

Gesamtkostensteigerung: Die Pflicht zur Bereitstellung von Stellplätzen kann die Gesamtkosten eines Bauprojekts erheblich erhöhen. Bei einem Wohngebäude mit 50 Wohneinheiten und einer Stellplatzpflicht von einem Stellplatz pro Einheit könnten die zusätzlichen Kosten für Tiefgaragenstellplätze zwischen 1 und 1,5 Millionen Euro liegen. Diese Zahlen sind ebenfalls in der Studie „Wohnungsbau 2024 in Deutschland: Kosten – Bedarf – Standards“ (Arge Kiel, 2024, S. 47) zu finden.

Was muss aus Sicht des BFW passieren?

Bundesweite Abschaffung der Stellplatzpflicht in allen Landesbauordnungen oder zumindest Reduzierung der Mindestanforderungen: Anpassung der Musterbauordnung und Reduzierung der Anforderungen in den Landesbauordnungen. Das erhöht Spielräume für bedarfsgerechte Regelungen in städtebaulichen Verträgen.

Flexibilisierung der Stellplatzsatzungen: Anpassung der Vorgaben an den tatsächlichen Bedarf vor Ort, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Förderung alternativer Mobilitätskonzepte: Unterstützung von Carsharing, Fahrradverleihsystemen und öffentlichem Nahverkehr, um den Bedarf an privaten Stellplätzen zu reduzieren.

Wie wirkt sich die Abschaffung der Stellplatzpflicht aus?

Kosteneinsparungen: Die Abschaffung der Stellplatzpflicht kann zu erheblichen Kosteneinsparungen führen. Bauherren können die eingesparten Mittel in die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum oder in die Verbesserung der Bauqualität investieren. Diese Vorteile werden in der Studie „Wohnungsbau 2024 in Deutschland: Kosten – Bedarf – Standards“ (Arge Kiel, 2024, S. 50) erläutert.

Flexibilität: Bauherren haben mehr Flexibilität bei der Planung und können alternative Mobilitätskonzepte umsetzen, die den tatsächlichen Bedarf besser widerspiegeln. Diese Flexibilität wird in der Studie „Bezahlbarer Wohnraum 2021“ (Arge Kiel, 2021, S. 16)2 hervorgehoben.

Stärkung des Wohnungsbaus: Durch die Reduzierung der Baukosten und die Erhöhung der Flächeneffizienz kann die Abschaffung der Stellplatzpflicht zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum beitragen. Dies wird auch in der Studie „Wohnungsbau 2024 in Deutschland: Kosten – Bedarf – Standards“ (Arge Kiel, 2024, S. 52) beschrieben.

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