Start der KfW-Förderung EH 55 für Wohn- und Nichtwohngebäude- Eckpunkte und Konditionen  

Die KfW hat am 16.12.2025 das Programm „Effizienzhaus 55 Plus“ für den Wohnungsbau mit der Nr. 297, 298 gestartet.

Bauherren und Investoren können ab sofort Anträge für die befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien stellen. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung liegt zum Start bei 2,84 Prozent effektiv. Annuitätische Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung gibt es ab 16. Dezember 2025 zu einem Zinssatz von rund 1,94 Prozent effektiv.

Daneben kann ab dem 16.12.2025 die neue Förderstufe „Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude“ mit der Nr. 299 beantragt werden. Ziel ist es, klima- und energieeffiziente Gewerbebauprojekte mit 100 % erneuerbarer Wärmeerzeugung zu fördern.

Baureife Vorhaben im Wohnungsbau werden mit bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter KfW-Kredite pro Wohneinheit gefördert. Damit wird der Bauüberhang kurzfristig aktiviert und mehr Wohnraum geschaffen. Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden.

Wohngebäude müssen im Effizienzhausstandard 55 mit einer Wärmeerzeugung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien geplant sein. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen, d.h. Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse etc. sind förderfähig. Es muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein. Weitere Einzelheiten hier.

Auch Nichtwohngebäude werden ab dem 16. Dezember 2025 gefördert. Gefördert wird der Neubau oder Ersterwerb völlig neu errichteter, energieeffizienter Nichtwohngebäude im Standard „Effizienzgebäude 55“ mit vollständiger Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Voraussetzung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten sowie eine Baugenehmigung ohne Baubeginn. Weitere Einzelheiten hier.

Abruffrist für Wohn- und Nichtwohngebäude: Die Mittel für die Förderung werden einmalig bereitgestellt. Der Kreditbetrag muss innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden. Die Abruffrist kann maximal bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Förderung ist befristet und endet, wenn die Mittel aufgebraucht sind.

Wir bitten Sie um Ihr Feedback: Hilft Ihnen die Förderung, das bezahlbare Bauen wieder anzuschieben? Sind die Konditionen praxisgerecht und geeignet, Investitionen zu erleichtern? Ihre Rückmeldungen sind wichtig, um gegenüber der KfW und der Politik ein realistisches Bild zu vermitteln, ob die Ziele der Förderung tatsächlich erreicht werden. Schreiben Sie uns gern per Mail oder rufen Sie uns an. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Zusammenfassung Wohnungsbau

  • Laufzeit 35 Jahre (10 Jahre Zinsbindung): Effektivzins 2,84 %
  • Laufzeit 10 Jahre (10 Jahre Zinsbindung): Effektivzins 1,94 %
  • Kreditvolumen: bis zu 100.000 € pro Wohneinheit
  • Zielgruppe: Neubauten im EH 55 Plus-Standard mit 100 % erneuerbarer Wärmeerzeugung
  • Erster Spatenstich ab 16.12.2025
  • Fördervolumen: 800 Mio. € (Windhundprinzip – schnelle Antragstellung entscheidend)
  • Voraussetzung: Vollständige Planung mit erneuerbaren Heizsystemen (z. B. Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Fernwärme)
  • Abruffrist: 12 Monate nach Zusage, optional verlängerbar auf 24 Monate
Weitere Informationen:

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