Solarpaket I steckt in Bundestag fest

Am 16. August 2023 beschloss die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum Solarpaket I. Nach der Ersten Lesung im Deutschen Bundestag steckt dieser nun in Ampel-internen Verhandlungen fest. Wann die 2./3. Lesung erfolgen soll, ist aktuell unklar.

Das Gesetzpaket beinhaltet viele Erleichterungen beim Ausbau von Photovoltaik und für die Nutzung von Mieterstrom. Für die mittelständische Immobilienwirtschaft ergeben sich viele Verbesserungen, jedoch bleibt mit der 10%-Grenze für die gewerbesteuerliche Infizierung ein zentrales Hemmnis bestehen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in einem Konsultationsprozess Maßnahmen identifiziert, um den Ausbau von Photovoltaik in Deutschland zu deregulieren und entbürokratisieren. Der BFW hat sich intensiv an diesem Prozess beteiligt und u. a. sein Positionspapier zur Deregulierung des Mieterstroms eingebracht. Am 5. Mai 2023 legte das BMWK seine PV-Strategie vor. Diese soll im Solarpaket I sowie einem Solarpaket II umgesetzt werden.

Unter anderem sieht die PV-Strategie eine Deregulierung des Mieterstroms vor. Das BMWK schrieb, es wolle die „gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungseinkünfte durch Lieferungen von Strom verhindern.“ Der BFW hat dies bereits seit Langem gefordert und an das Wirtschaftsministerium herangetragen.

Das steckt im Solarpaket I:

Anhebung der Schwelle für die Direktvermarktung

Bisher musste der Strom von Anlagen mit mehr als 100 kWp direkt vermarktet werden, auch wenn davon nur wenig eingespeist wurde. In Zukunft soll die Möglichkeit bestehen, den Strom ohne Direktvermarktung ins Netz einzuspeisen. Eine Vergütung gibt es nicht, jedoch wird durch steigende Stromtarife und dem steigenden Bedarf an Wärmepumpenstrom absehbar immer weniger ins Netz eingespeist. Dadurch überwiegen die Einsparungen der Direktvermarktungskosten gegenüber der entgangenen Einspeisevergütung.

Anlagenzertifizierung erst ab 500 kWp

Hierdurch entsteht weniger Bürokratie. Die Anlagenzertifizierung vor der Inbetriebnahme hat bisher viel Zeit in Anspruch genommen.

Ausweitung der Mieterstromförderung auf gewerbliche Gebäude und Nebenanlagen

Bisher konnte nur der Strom aus Anlagen auf Wohngebäuden als Mieterstrom mit einem Mieterstromzuschlag genutzt werden. In Zukunft sollen auch gewerbliche Gebäude und Nebenanlagen für Mieterstrom genutzt werden.

Vereinfachtes Netzanschlussverfahren bis 30 kWp (vormals 10,8 kWp)

Das vereinfachte Netzanschlussverfahren war bislang für Anlagen mit bis zu 10,8 kWp möglich. Diese Grenze soll laut Gesetzentwurf auf 30 kWp angehoben werden. Dadurch wird für viele Anlagen der Aufwand für den Netzanschluss gesenkt.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Eine weitere Neuerung ist die Möglichkeit eine Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Im Gegensatz zu Mieterstrommodellen kann hier eine Teilstromlieferung erfolgen. Der Anlagenbetreiber stellt den PV-Strom bereit und der Letztverbraucher bezieht den Zusatzstrom selbst. Bisher wurde diese Möglichkeit häufig von den Netzbetreibern abgelehnt.

Gewerbesteuerliche 10%-Grenze

Entgegen der Ankündigung des BMWK die „gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungseinkünfte durch Lieferungen von Strom [zu] verhindern“, ist dies nicht im Solarpaket I enthalten. Der BFW drängt im parlamentarischen Verfahren darauf, diesen zentralen Schritt zur Förderung des Mieterstroms zu gehen. Die gewerbesteuerliche 10 %- Grenze ist eine Investitionsbremse für den Klimaschutz. Diese Bremse muss gelöst werden.

BFW-Position: Der BFW begrüßt ausdrücklich die Erleichterungen und Entbürokratisierung im Solarpaket I. Photovoltaik stellt einen wichtigen Beitrag dar, Energie lokal und günstig zu erzeugen. Insofern ist die Umsetzung der PV-Strategie positiv zu bewerten. Lediglich die Aufhebung der gewerbesteurlichen 10%-Grenze fehlt und muss in diesem Gesetzespaket, spätestens aber im Solarpaket II, ergänzt werden. Diese Grenze stellt ein erhebliches Hemmnis für den Klimaschutz dar. Es ist unverständlich, warum sie nicht gelöst wird.

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