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Schleswig-Holstein bekommt Grundsteuer-Bundesmodell

Da sich die schleswig-holsteinische Landesregierung auch nach langem Streit über die Reform der Grundsteuer nicht auf eine eigene Berechnung einigen konnte, wird es wohl auf die Einführung des von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) konzipierten Bundesmodells hinauslaufen. Bis 2025 müssen die Länder die Grundsteuer neu berechnen.

Ein reines Bundesmodell ohne länderspezifischen Sonderweg bedeutet auch, dass sich die Grünen in der Koalition gegen CDU und FDP durchsetzen konnten. Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) hatte immer auf die Einführung einer wertorientierten Komponente beharrt. Das Bundesmodell stützt sich auf den Wert und auf die Fläche einer Immobilie, es gilt bei Kritikern allerdings als kompliziert.

2018 hatte das Bundesverfassungsgericht das bisherige Steuermodell für verfassungswidrig erklärt. Die Grundsteuer muss deshalb ab 2025 nach einem neuen System berechnet werden. Die Länder können aufgrund einer Öffnungsklausel dabei entscheiden, ob sie der Berechnungsmethode des Bundesfinanzministeriums folgen oder ein eigenes Modell entwickeln. Mit 450 Millionen Euro im Jahr ist die Grundsteuer B (für jeden Grund und Boden, der bebaut werden kann und nicht landwirtschaftlich genutzt wird) eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Wegen der zeitaufwendigen Vorbereitung der Umstellung ist der Zeitdruck groß.

Die FDP ging bereits vor Weihnachten davon aus, dass das von ihr eigentlich abgelehnte Bundesmodell kommt, da sich die Koalition nicht auf eine bessere Alternative einigen könne. Die FDP hatte als Kompromiss für das hessische Modell geworben, welches außer der Fläche auch die Lage eines Grundstücks berücksichtigt.

Der BFW Nord, der Wirtschaftsrat der CDU, der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen und der Eigentümerverband Haus & Grund warnten derweil vehement vor der Einführung des Bundesmodells.

Sönke Struck, Vorstandsvorsitzender des BFW Landesverbands Nord: „Das Bundesmodell ist erstens ausgesprochen kompliziert und zweitens würde es zu erheblichen Mehrbelastungen für zahlreiche Haushalte führen. Das kann angesichts steigender Mieten und Kaufpreise nicht das Ziel sein. Hamburg hat gezeigt, wie es geht. Hier hat der Finanzsenator ein Modell vorgelegt, das gerecht und einfach ist. Eine ähnliche Lösung würden wir uns für Schleswig-Holstein wünschen.“

«Eine Vermögenskomponente hat in der Grundsteuer verfassungsrechtlich nichts zu suchen und dürfte schnell gerichtlich beklagt werden», erklärte demgegenüber der Landesvorsitzende des CDU-Wirtschaftsrates, Christian von Boetticher. «Das Modell unseres Bundesfinanzministers, der zugleich Kanzlerkandidat für die SPD ist, wäre für das Eigentum in Deutschland ein weiterer Sargnagel.» Eine Umsetzung durch eine CDU-geführte Regierung verbiete sich daher. Von Boetticher erwartet insbesondere von der CDU-Landtagsfraktion, dass sie immer noch für Eigentum und Freiheit steht und nicht für sozialistische Experimente.

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