Regierung beschließt „Aktionsplan“ gegen Wohnungslosigkeit

Bis zum Jahr 2030 soll es in Deutschland keine Obdach- und Wohnungslosigkeit mehr geben. Zum Erreichen dieses Ziels hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen. Der BFW unterstützt dieses Ziel und hat sich mit eigenen Vorschlägen eingebracht.

Wie viel Wohnungs- und Obdachlosigkeit gibt es in Deutschland?

Grundsätzlich gliedert sich die Wohnungslosigkeit in drei Gruppen: Erstens Menschen, die im System der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht sind. Zweitens verdeckt Wohnungslose, die zum Beispiel bei Freunden und Bekannten unterkommen. Drittens Obdachlose, die auf der Straße leben.

Untergebrachte Wohnungslose: 372.000 (August 2023)
Verdeckt Wohnungslose: 49.000 (Dezember 2022)
Obdachlose: 37.000 (Dezember 2022)
Summe: Rund 460.000 Wohnungs- und Obdachlose

Bei den Zahlen handelt es sich um die offiziellen Angaben der Bundesregierung und des Statistischen Bundesamtes. Die BAG Wohnunglosenhilfe geht von rund 185.000 verdeckt wohnungslosen Menschen sowie rund 50.000 Obdachlosen aus. Damit wären rund 607.000 Menschen in Deutschland wohnungs- und obdachlos. Gleichzeitig ist der Bestand an Sozialwohnungen auf 1,1 Millionen gesunken. Insgesamt werden in Deutschland rund 800.000 neue Wohnungen benötigt.

Was trägt der BFW zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit bei?

Die Entwicklung des NAP ist am 19. und 20. Juni 2023 mit einer Auftaktkonferenz gestartet. Der BFW hat sich intensiv in den Ausarbeitungsprozess eingebracht. Er hat deutlich gemacht, dass Neubau das beste Mittel gegen Wohnungsnot ist. Des Weiteren scheitern Mietverhältnisse häufig daran, dass ehemalige Wohnungslose ihren Mietvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllen können. Daher braucht es eine engmaschige soziale Betreuung.

Der BFW hat folgende Forderungen in den Ausarbeitungsprozess eingebracht:

Mietzahlungen sicherstellen

Damit Menschen ihre Wohnung nicht verlieren, müssen Mietzahlungen sichergestellt werden. Ausbleibende oder verspätete Mietzahlungen sowie Mietschulden stellen ein Hauptproblem für die Immobilienwirtschaft dar. Eine Lösung kann darin bestehen, dass die Mieten direkt von den Kommunen an die Vermieter gezahlt werden oder die Kommunen Bürgschaften übernehmen. Viele Menschen, die von Obdach- und Wohnungslosigkeit betroffen waren, sind nicht in der Lage, ihren Mietvertrag zu erfüllen und ihre Geschäfte ordentlich zu führen. Dies geht in einigen Fällen mit einem unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache, Konflikten mit den Nachbarn sowie ausbleibende Mietzahlungen einher. Die ordnungsgemäße Vertragserfüllung sicherzustellen ist daher Kernforderung der Immobilienwirtschaft.

Erweiterung des Kündigungsschutzes nicht zielführend

Aus Sicht der Immobilienwirtschaft ist eine Erweiterung des Kündigungsschutzes nicht zielführend. Dadurch wird das Problem lediglich verschleppt und häufig bauen sich Mietschulden weiter auf. Dies kann sich zu einem unlösbaren Problem entwickeln. Die Lösung liegt nicht in mietrechtlichen Fragen, sondern in der sozialen Betreuung der in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Mieter.

Engmaschige soziale Betreuung sicherstellen

Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, benötigen eine intensive soziale Betreuung. Auch müssen genügend Therapieplätze zur Verfügung gestellt werden. Einer Meta-Studie der Charité zufolge leiden mindestens 76% aller von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen an psychischen Erkrankungen. Das Zurverfügungstellen von Wohnraum allein genügt nicht. Zur Re-Integration in die Gesellschaft wird eine engmaschige soziale Betreuung benötigt. Grundsätzlich muss die Prävention, also die Vermeidung von Wohnungslosigkeit an erster Stelle stehen.

Kritikpunkte

Aus Sicht des BFW gibt es drei konkrete Kritikpunkte am NAP: Erstens sind die Maßnahmen nicht konkret genug, um das Ziel der Überwindung der Wohnungslosigkeit bis 2030 zu erreichen. Zweitens sind die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel von 1,5 Millionen Euro (rund 3 Euro pro Wohnungslosen) lediglich ein Tropfen auf dem heißen Stein. Drittens ist die Forderung nach Verlängerung der Mietpreisbremse im NAP kontraproduktiv und sachfremd. Der BFW lehnt diese ausdrücklich ab.

Wie geht es weiter?

Es wird ein Nationales Forum gegen Wohnungslosigkeit eingerichtet. Dieser Thinktank soll positive Beispiele aus Ländern und Kommunen sammeln. Des Weiteren wird Anfang jedes Jahres ein Wohnungslosenbericht veröffentlicht.

Unten finden Sie den Nationalen Aktionsplan sowie die gemeinsame Stellungnahme der Immobilienwirtschaft.

Weitere Informationen:

© 2020 BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.