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Reform des Bauträgervertragsrechts in Arbeit

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz arbeitet an einem Gesetz zur Modernisierung des Bauträgervertragsrechts. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/23811) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23383). Grundlage seien die in dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Bauträgervertragsrecht enthaltenen Empfehlungen.

Nach dem gegenwärtigen Stand der Überlegungen für einen Gesetzentwurf solle dem Vorschlag der Arbeitsgruppe, den Vertragsparteien zwei Alternativen der vertraglichen Gestaltung zu eröffnen, gefolgt werden. Die Vertragsparteien erhielten damit die Möglichkeit, sich für dasjenige Vergütungsmodell zu entscheiden, welches ihrer wirtschaftlichen Situation am besten gerecht wird.

Die Arbeitsgruppe Bauträgervertragsrecht habe zu der Frage, ob zur Absicherung des Bestellers auch Versicherungen zugelassen werden sollten, keine Empfehlung ausgesprochen. Innerhalb der Bundesregierung sei hierzu noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden. Weiter heißt es, die Bundesregierung sehe weiterhin Regelungsbedarf zur Erleichterung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums bei größeren Objekten, insbesondere solchen des Geschosswohnungsbaus. Dies entspreche dem grundsätzlichen Befund der Arbeitsgruppe Bauträgervertragsrecht (hib Nr. 1206 vom 09.11.2020).

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