Technik Gefahrenabwehr Rauchmelder (copyright: istock.com/slobo)

Rauchmelder in Berlin und Brandenburg bis Jahresende Pflicht!

Bis zum 31. Dezember 2020 müssen in Berlin und Brandenburg auch Bestandsgebäude mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein. Die entsprechende Nachrüstfrist läuft zum Jahresende ab. Die Vermieter sind in der Pflicht!

Bei Neu- oder Umbauten sind die Geräte bereits seit mehreren Jahren Pflicht. Zum 1. Januar 2021 gilt dies nun auch in allen anderen Wohngebäuden, unabhängig davon, ob vermietet oder selbstgenutzt.

Nachzurüsten sind in Wohnungen nunmehr alle Aufenthaltsräume (mit Ausnahme der Küche) und Flure sowie Treppenhäuser, die als Rettungswege dienen. Verantwortlich für den Einbau sind gemäß der jeweils maßgeblichen Landenbauordnungen die Eigentümer bzw. Vermieter.

Die Betriebsbereitschaft obliegt in Berlin grundsätzlich den Wohnungsmietern, sofern Vermieter sich nicht selbst kümmern. In Brandenburg sind hingegen die Eigentümer bzw. Vermieter unmitelbar verpflichtet. Die Wartung kann allerdings Dienstleistern übertragen werden.

Mietminderung möglich

Mit Beginn des Jahres 2021 dürften Rauchmelder somit zum Mindeststandard von Mietwohnungen zählen. Fehlen sie, könne dies einen Mietmangel zulasten der Vermieter darstellen.

Zum 1. Januar 2021 sind in 15 von 16 Bundesländern Rauchmelder sowohl in Neu- und Umbauten als auch im Bestand Pflicht. Allein der Freistaat Sachsen verzichtet auf das Nachrüsten in Beständen.

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