Preisgleitregelung gegen hohe Material-/Baukosten bei Bundesbauten

Die Bundesregierung hatte – wie berichtet – im März diesen Jahres Regelungen getroffen, die bei Vergabeverfahren für Bauvorhaben des Bundes eine bessere Berücksichtigung der extremen Baustoff-Preissteigerungen ermöglichen sollte. Die Regelungen sind bis Ende Juni 2022 befristet. Inzwischen arbeitet die Regierung an einer Verlängerung, die auch weitere Verbesserungen für die Auftragnehmer bieten soll. So ist daran gedacht, Gleitregelungen für die Materialpreise ausdrücklich zuzulassen. Ob, und in welchem Umfang dies geschieht, steht allerdings noch nicht fest.

Es muss aber nochmal betont werden, dass diese Regelung auf jeden Fall nur für Bauaufträge des Bundes, die nach VOB-A ausgeschrieben werden, gelten wird. In privaten Vertragsverhältnissen wird das nicht gelten. Dort sind „gerichtsfeste“ Preisgleitklauseln nur zwischen den Vertragspartnern zu vereinbaren, wovor allerdings durch die Rechtsprechung in der Praxis enorm hohe Hürden gesetzt sind.

Über eine gesetzliche Veränderung auch in diesem Bereich wird zurzeit immer wieder spekuliert. Etwas Konkretes kann dazu aber derzeit nicht berichtet werden. Eine analoge Anwendung o.Ä. der Regelung für Bundesbauten auf den privaten Vertragssektor ist definitiv nicht möglich!

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