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Preisanstieg am Bau durch CO2-Bepreisung

Klimafreundliches Wirtschaften ist das erklärte Ziel der Bundesregierung. Eine Maßnahme, um die notwendige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zu erreichen, ist die CO2-Bepreisung. Durch höhere Preise für fossile Brennstoffe sollen Produktion und Vertrieb CO2-freier Energie gefördert werden. Vor dem Hintergrund, dass Deutschland ein attraktiver Wirtschaftsstandort für alle Branchen bleiben muss, sind die erwartbaren Preissteigerungen im Baubereich durch die CO2-Bepreisung Gegenstand einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion.

Nach Ansicht der FDP sind Einsparungen im emissionsreichen Baubereich zielführend. Zu befürchten sei allerdings, dass die Baukosten zu stark ansteigern und die wohnungspolitischen durch die klimapolitischen Ziele konterkariert werden. Bisher habe die Bundesregierung mit Ausnahme einer angekündigten Senkung der EEG-Umlage bei den Stromkosten keine weiteren Maßnahmen wie beispielsweise eine Senkung der Grunderwerbsteuer angekündigt, um den derzeit unausweichlichen Anstieg der Neubaupreise zu verhindern.

Geringe Kenntnisse der Bunderegierung

Ob durch den europäischen Emissionszertifikatehandel (EU-ETS) oder das nationale Emissionshandelssystem (nEHS), alle in Deutschland hergestellten emissionsrelevanten Baustoffe sind laut Antwort der Bunderegierung in ein Emissions-Bepreisungssystem einbezogen.

Der Bundesregierung sind allerdings keine Zeitreihenuntersuchungen zur Entwicklung von spezifisch baubezogenen Emissionswerten für Baumaterialien, Errichtung oder Abriss von Gebäuden bekannt.

Die Bundesregierung hat auch keine Kenntnis darüber, welchen Einfluss die Bepreisung vom Emissionen auf die Baupreise hat.

Auf die Frage, ob die Bundesregierung durch die 2021 anstehende vierte Phase des EU-ETS und durch den 2021 in Kraft tretenden nEHS einen Anstieg der Baupreise erwartet, und wenn ja, in welcher Höhe dieser Anstieg voraussichtlich ausfallen werde, antwortete die Bundesregierung ebenfalls, das ihr dazu keine Kenntnisse vorlägen.

Auf die Frage, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen wird, um dem vermutlichen Anstieg der Baupreise weitere kostensenkende Maßnahmen entgegenzusetzen, um die wohnungspolitischen Ziele nicht zu gefährden, antwortete die Regierung ausweichend.

Bundesregierung, Länder und Kommunen haben im September 2018 auf einem Wohngipfel ein umfangreiches Maßnahmenpaket für mehr bezahlbaren Wohnraum beschlossen, welches erfolgreich umgesetzt werden konnte. Wichtige baukostenrelevante Bezüge seien hier die Digitalisierung wie bspw. der digitaler Bauantrag, das serielle Bauen, die Begrenzung der Folgekosten von Normen und Standards sowie die Weiterentwicklung des Bauordnungsrechts. Diese Themen werden auch künftig eine Rolle spielen, um günstige Investitions- und Nutzungsbedingungen zu erhalten.

Auf Nachfrage äußerte die Bunderegierung weiter, dass die Senkung der EEG-Umlage ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung der Strompreise sei. Die Begrenzung des Strompreisanstiegs wiederum ist ein weiterer Baustein, um den Anstieg der Herstellungskosten von Gebäuden zu dämpfen.

Die Antwort der Bundesregierung in voller Länge ist unter dem unten stehenden Link abrufbar.

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